Fachpraktiker/in im Gastgewerbe
Berufstyp: Ausbildungsberuf für besondere Personengruppen Ausbildungsart: Duale Berufsausbildung, geregelt nach Kammerregelungen gemäß §66 Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§42m Handwerksordnung (HwO) Ausbildungsdauer: 2 oder 3 Jahre Lernorte: Betrieb und Berufsschule oder Einrichtung

