Zwei Unterschriften – und ein großer Schritt ist geschafft. Trotzdem sollte man in seinem Ausbildungsvertrag auch alles verstanden haben. Rabia Zayani, Fachanwältin für Arbeitsrecht, erklärt im Interview, worauf es ankommt.
Was ist wichtig, bevor ich den Ausbildungsvertrag unterzeichne?
RABIA ZAYANI Mein wichtigster Rat ist: Unterschreibt den Vertrag nicht unter Zeitdruck. Nehmt euch genügend Zeit und lest alles in Ruhe durch. Besonders genau solltet ihr euch die Ausbildungsvergütung, die Arbeitszeiten, die Anzahl der Urlaubstage und die Dauer der Probezeit ansehen. Wichtig ist auch, ob für den Betrieb ein Tarifvertrag gilt. In einem Tarifvertrag können zum Beispiel Regeln zur Bezahlung, zur Arbeitszeit oder zum Urlaub festgelegt sein. Ihr müsst nicht jede Formulierung sofort verstehen. Verträge sind häufig kompliziert geschrieben. Wenn etwas unklar ist, solltet ihr deshalb unbedingt nachfragen. Niemand sollte einen Vertrag unterschreiben, den er oder sie nicht versteht. Am besten nehmt ihr den Vertrag für ein oder zwei Tage mit nach Hause und geht ihn gemeinsam mit euren Eltern oder einer anderen Vertrauensperson durch.
Wer kann dabei unterstützen?
RABIA ZAYANI Als Erstes könnt ihr euch an eure Eltern oder andere Personen wenden, denen ihr vertraut. Zusätzlich gibt es verschiedene Stellen, die sich mit Ausbildungsverträgen auskennen. Dazu gehören die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern. Auch Gewerkschaften, Betriebsräte sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen können euch unterstützen. Bei schwierigeren rechtlichen Fragen könnt ihr euch an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden. Viele Kammern bieten außerdem an, Ausbildungsverträge kostenlos auf grundlegende Fehler zu prüfen.
Was gehört auf jeden Fall in einen Vertrag für Auszubildende?
RABIA ZAYANI In einem Ausbildungsvertrag müssen mehrere wichtige Angaben stehen. Dazu gehören der Ausbildungsberuf, das Ziel der Ausbildung sowie der Beginn und die Dauer der Ausbildung. Auch der Ausbildungsort, die Dauer der Probezeit, die tägliche Ausbildungszeit und die Höhe der Vergütung müssen genannt werden. Außerdem gehören der Urlaubsanspruch und die Regeln zu möglichen Überstunden in den Vertrag. Der Vertrag sollte ebenfalls erklären, unter welchen Voraussetzungen das Ausbildungsverhältnis gekündigt werden kann. Falls Tarifverträge oder besondere Vereinbarungen des Betriebes gelten, muss auch darauf hingewiesen werden. Fehlt eine wichtige Angabe, solltet ihr nicht einfach darüber hinwegsehen, sondern beim Ausbildungsbetrieb nachfragen.
Welche Tücken gibt es in Ausbildungsverträgen?
RABIA ZAYANI Auszubildende sind durch das Gesetz besonders geschützt. Trotzdem solltet ihr bei einigen Punkten aufmerksam sein. Eine Ausbildung soll in erster Linie dazu dienen, einen Beruf zu lernen. Problematisch ist es, wenn Auszubildende fast nur normale Arbeiten erledigen und kaum etwas erklärt oder beigebracht bekommen. Azubis dürfen nicht einfach als günstige Arbeitskräfte eingesetzt werden. Auch die Regelungen zu Überstunden solltet ihr euch genau ansehen. Überstunden dürfen nicht dauerhaft zur Normalität werden. Wenn Überstunden anfallen, müssen sie grundsätzlich vergütet oder durch entsprechende Freizeit ausgeglichen werden. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Überstunden bei Auszubildenden nur in engen Grenzen zulässig sind und dem Ausbildungszweck dienen müssen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Probezeit. Während der Probezeit können sowohl der Betrieb als auch die Auszubildenden das Ausbildungsverhältnis relativ einfach beenden. Nach der Probezeit ist eine Kündigung deutlich schwieriger. Deshalb solltet ihr prüfen, wie lange die Probezeit dauert und welche Regeln dafür gelten. Die Probezeit darf dabei mindestens einen Monat und höchstens vier Monate betragen.
Welche Klauseln tauchen gerne mal in einem solchen Vertrag auf, sind aber ungültig?
RABIA ZAYANI Bestimmte Vereinbarungen sind in Ausbildungsverträgen nicht erlaubt. Ungültig sind zum Beispiel Vertragsstrafen. Ein Betrieb darf also nicht verlangen, dass Auszubildende automatisch eine bestimmte Geldsumme bezahlen müssen, wenn sie ihre Ausbildung vorzeitig beenden. Auch eine Klausel, nach der Auszubildende für ihre normale Ausbildung bezahlen sollen, ist nicht wirksam. Schließlich ist es die Aufgabe des Betriebes, die Ausbildung anzubieten und zu finanzieren. Ebenfalls problematisch sind Regelungen, durch die Auszubildende auf mögliche Schadensersatzansprüche verzichten sollen. Unzulässig sind meistens auch Klauseln, die junge Menschen nach dem Ende ihrer Ausbildung zu stark darin einschränken, wo oder in welchem Beruf sie anschließend arbeiten dürfen.
Grundsätzlich gilt: Ein Ausbildungsvertrag ist nicht nur eine Formalität. Er legt die wichtigsten Regeln für die kommenden Jahre fest. Deshalb solltet ihr den Vertrag sorgfältig lesen, Fragen stellen und euch bei Unsicherheiten Unterstützung holen. Niemand muss sich dafür schämen, mehr Zeit oder eine Erklärung zu verlangen.
Von Theresa Demski


