Die meisten Ausbildungen beginnen im August oder September. Bewerben musst du dich aber schon viel früher – meist schon ein Jahr im Voraus und nicht erst, wenn du das Abschlusszeugnis in den Händen hältst. Azubi NRW hilft dir bei der Planung.

Wann endet die Bewerbungsfrist für Ausbildungen?

Wenn die Schule beendet ist, stehen viele Schüler vor der gleichen Frage, nämlich, wie es weitergeht. Wer zu lange wartet, verpasst unter Umständen die Bewerbungsfrist für seinen Traumjob. Als Bewerbungsfrist wird der Zeitraum bezeichnet, in dem du dich auf eine Stelle bewerben kannst. Bis zu welchem Zeitpunkt die schriftliche Bewerbung vorliegen sollte, ist von verschiedenen Faktoren abhängig:

  • der Ausbildungsform: schulisch oder dual

  • der Größe des Unternehmens

  • der Branche

  • der Beliebtheit des Ausbildungsberufs.

In der Regel gilt: Der frühe Vogel fängt den Wurm! Wenn du dich für eine betriebliche Ausbildung entscheidest, solltest du dich etwa ein Jahr vor dem Schulende bewerben. Als Faustregel gilt: Bei Banken, Versicherungen und großen Unternehmen enden die Bewerbungsfristen meistens im Spätsommer oder Herbst des Vorjahres. Bei kleinen und mittelständischen Betrieben ist eine Einstellung auch noch kurzfristig möglich. Mit etwas Glück kannst du auch noch zwei bis drei Monate vor Beginn der Ausbildung einen Platz ergattern. Am besten erkundigst du dich direkt bei den Betrieben, die für dich infrage kommen, ob sie Ausbildungsplätze vergeben und bis wann du dich bewerben kannst. Bei schulischen Ausbildungen solltest du dich ebenfalls frühzeitig informieren, wann die Bewerbungsfristen enden. Außerdem ist es wichtig, dass du spezielle Einstellungsvoraussetzungen (zum Beispiel mehrmonatige Praktika) kennst, damit du sie vor Ausbildungsbeginn erfüllen kannst, um deine Chancen zu erhöhen. Einige Schulen haben besondere Aufnahmeprüfungen, deren Inhalt du zuvor in Erfahrung bringen kannst, um dich gezielt darauf vorzubereiten.

Wann beginnt die betriebliche Ausbildung?

Normalerweise beginnt eine duale Ausbildung zum 1. August oder 1. September. Je nach Unternehmensgröße und Attraktivität des Ausbildungsberufes startet die Bewerbungsphase aber weit früher. In der Regel müssen sich die angehenden Azubis ein Jahr im Voraus bewerben, manchmal sogar schon anderthalb Jahre vor Ausbildungsbeginn. Die Bewerbungsfrist bei mittleren und kleineren Betrieben beginnt meist im November und kann sich bis zum Start der Ausbildung hinziehen. Allerdings solltest du spätestens im Januar oder Februar dem Unternehmen deine Bewerbungsunterlagen zur Verfügung stellen. Pauschale Aussagen über Fristen und Termine lassen sich nur schwer treffen. Grundsätzlich lässt sich aber sagen: Lieber früher bewerben als auf den letzten Drücker.

Wann beginnt die schulische Ausbildung?

Im Gegensatz zu Unternehmen gibt es an berufsbildenden Schulen (Berufsfachschulen, Fachschulen oder Kollegschulen) feste Einschreibungstermine, die eingehalten werden müssen. Untereinander können diese aber stark variieren. Generell lässt sich festhalten, dass du dich bereits ein Jahr vor der Ausbildung informieren solltest, wann die Bewerbungsfrist abläuft. Auch für die schulische Ausbildung sind Bewerbungsunterlagen notwendig, die du mit dem Anmeldeformular an die Berufsschule versendest. Das Anmeldeformular erhältst du entweder im Sekretariat der jeweiligen Schule oder über die Schulhomepage. Infos über die genauen Fristen und Termine der einzelnen Berufsfachschulen kannst du auch bei der Agentur für Arbeit erfragen. Falls du dein Abitur nicht geschafft hast, besteht gerade in kaufmännischen, medientechnischen und sozialpädagogisch orientierten Ausbildungsgängen die Möglichkeit zur Doppelqualifizierung. So kannst du deine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife zeitgleich mit der beruflichen Ausbildung nachholen.

Wann beginnt die Ausbildung im öffentlichen Dienst?

Die Bewerbungsfristen beim öffentlichen Dienst unterscheiden sich von Behörde zu Behörde. Auch werden die Bewerber meist schon ein Jahr vorher ausgewählt. Normalerweise muss neben den Bewerbungsunterlagen auch ein Bewerberformular ausgefüllt werden, und es gibt ein Auswahlverfahren. Den Bewerberbogen kann man sich direkt bei der Behörde abholen.

Wann für das Studium bewerben?

Die meisten Studiengänge in Deutschland beginnen zum Wintersemester. Dies erstreckt sich in der Regel von Oktober bis März des darauffolgenden Jahres. Das bedeutet, dass du deine Bewerbung fürs Studium zwischen dem 15. Mai und 15. September bei der Hochschule einreichen musst. Bei zulassungsfreien Studiengängen gibt es gar kein richtiges Bewerbungsverfahren, da man sich nur anmelden und einschreiben muss. Für Studienfächer, die einen hochschulinternen Numerus clausus (NC), also eine Zulassungsbeschränkung haben, gilt häufig eine Bewerbungsfrist zwischen dem 15. Mai und dem 15. Juli. Wer diese verpasst, muss in der Regel ein Jahr warten oder sich an einer anderen Hochschule bewerben.

Was mache ich, wenn ich keinen Ausbildungsplatz bekommen habe?

Sollte deine Suche nach einem Ausbildungsplatz nicht sofort zum Erfolg führen, hast du immer noch die Möglichkeit, dich um einen Praktikumsplatz zu bewerben. Praktikumsplätze werden auch kurzfristig vergeben. Außerdem kannst du wertvolle Erfahrungen sammeln, die dir bei deinem zweiten Anlauf helfen können. Auch wenn du dir nicht sicher bist, welcher Beruf zu dir passt, bieten Praktika eine gute Gelegenheit, in verschiedene Bereiche hineinzuschnuppern, um dann die richtige Entscheidung zu treffen.

Wann kann in der Probezeit die Ausbildung gekündigt werden?

Solange du dich in der Probezeit befindest, kannst du das Unternehmen jederzeit ohne Einhaltung von Kündigungsfristen verlassen und dich um einen neuen Ausbildungsplatz in einem anderen Betrieb bemühen. Andererseits kann auch dein Arbeitgeber die Ausbildung ohne Nennung von Gründen jederzeit beenden. Laut § 20 des Berufsbildungsgesetzes (BBiB) muss die Probezeit in der Ausbildung zwischen mindestens einen Monat und höchstens vier Monaten betragen.

Wann und mit welcher Frist kann der Azubi die Ausbildung kündigen?

Laut Berufsausbildungsgesetz darfst du deine Ausbildung immer vorzeitig beenden. Sofern im Ausbildungsvertrag nicht anders geregelt, gilt eine vierwöchige Kündigungsfrist. Eine Kündigung deinerseits muss schriftlich unter Angabe von Gründen (wer, was, wann, wo) erfolgen. Du kannst fristlos kündigen, ordentlich kündigen, oder du vereinbarst mit deinem Betrieb einen Aufhebungsvertrag. Bei Letzterem kannst du mit deinem Ausbildungsbetrieb frei vereinbaren, wann der Ausbildungsvertrag enden soll. Du solltest den Auflösungsvertrag aber erst unterschreiben, wenn du einen neuen Ausbildungsplatz hast und bereit bist, den Betrieb zu wechseln.