Finanzen und Versicherungen

Finanzen und Versicherungen

Wie viel bleibt vom Gehalt nach Abzügen übrig? Welche Versicherungen sind wichtig? Und wie spart man schon für die Zukunft? Wir erklären, was du wissen musst, wenn der Azubi-Alltag beginnt.

 

Der erste Gehaltszettel wirkt oft überraschend: Auf der einen Seite steht die Ausbildungsvergütung, auf der anderen Seite tauchen Abzüge und Versicherungsbegriffe auf. Genau hier beginnt für Azubis auch finanziell der „Erwachsenenalltag“ – allerdings in einem Rahmen, der für sie an mehreren Stellen eigene Regeln kennt.

Die Vergütung

Wie hoch das Azubi-Gehalt ausfällt, hängt vor allem vom Beruf, der Region und davon ab, ob ein Tarifvertrag gilt; die gesetzliche Untergrenze greift dort, wo keine höhere Vereinbarung getroffen wird. Für duale Ausbildungsberufe, die im Jahr 2026 beginnen, nennt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) eine Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr. In den folgenden Ausbildungsjahren steigen die Mindestwerte. Für die persönliche Planung ist wichtig, dass das Gehalt als Bruttobetrag ausgewiesen wird, nach Abzügen einem aber nur das „Netto“ zur Verfügung steht.

Steuern und Sozialversicherung

Mit Beginn der dualen Ausbildung werden Auszubildende in der Regel sozialversicherungspflichtig, die Höhe des Gehalts ist die Bemessungsgrundlage für die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Betrieb übernimmt die Meldungen; Arbeitgeber und Auszubildende tragen die Sozialversicherungsbeiträge grundsätzlich je zur Hälfte. Eine mögliche Ausnahme betrifft den Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren. Ob Lohnsteuer anfällt, hängt weniger vom „Azubi-Status“ als vom zu versteuernden Einkommen ab. Das Bundesfinanzministerium nennt den Grundfreibetrag (2026: 12.348 Euro) als zentrale Schwelle. Erst oberhalb dieses Betrags werden Einkommensteuern fällig.

Gesetzliche Unfallversicherung

Wer in der Ausbildung einen Arbeits- oder Wegeunfall hat, ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Als Azubi muss man sich darum nicht kümmern, die Anmeldung übernimmt der Arbeitgeber, der auch die Beiträge zahlen muss. Je nach Fall organisiert die Unfallversicherung medizinische Behandlung, Reha und weitere Leistungen. 

Private Haftpflichtversicherung

Neben den Pflichtsystemen gibt es Versicherungen, die nicht automatisch mit der Ausbildung starten, aber im Ernstfall großen Schaden abwenden können. Die Verbraucherzentrale beschreibt die private Haftpflichtversicherung als Schutz vor finanziellen Folgen von Schäden, die man anderen unabsichtlich zufügt, und ordnet sie als Absicherung gegen existenzbedrohende Risiken ein. Für viele junge Menschen ist das der erste private Vertrag, der nicht nur mit Beruf, sondern generell mit Alltagsrisiken zu tun hat. 

Sparen und Vorsorge

Auch wenn bei begrenztem Azubi-Einkommen nicht viel Spielraum besteht: Die Verbraucherzentrale empfiehlt als Faustregel einen Notgroschen von zwei bis drei Monatsgehältern, um unerwartete Ausgaben auffangen zu können, und rät dazu, diese Reserve verfügbar zu parken, etwa auf einem Tagesgeldkonto. Für den Aufbau eines solchen Puffers ist entscheidend, dass monatlich ein fester Betrag zurückgelegt wird; die Höhe hängt von Miete, Mobilität und laufenden Kosten ab und lässt sich erst nach den ersten Abrechnungsmonaten realistisch festlegen.

Die Altersvorsorge beginnt bereits während der Ausbildung mit den Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) beschreibt die gesetzliche Rentenversicherung als System, das neben Altersrente auch Leistungen wie Rehabilitation und Absicherung bei Erwerbsminderung umfasst. Auszubildende zahlen vom ersten Tag an Beiträge und haben dadurch grundsätzlich auch Zugang zu entsprechenden Leistungen. Ob darüber hinaus private Vorsorgeprodukte jetzt schon sinnvoll sind, hängt stark von Einkommen und Lebenssituation ab. Auszubildende sollten sich dazu fachkundig beraten lassen, um eine individuelle Strategie zu finden. 

Patrick Peters