Heilerziehungspflegehelfer/in

Heilerziehungspflegehelfer/in

  • Berufstyp: Aus bzw.  Weiterbildung

  • Ausbildungsart: Schulische Aus- bzw. Weiterbildung an Fachschulen und Berufskollegs (landesrechtlich geregelt), ggf. in praxisintegrierter Form (PiA)

  • Ausbildungsdauer: 2-6 Jahre (Vollzeit/Teilzeit)

  • Lernorte: Berufsfachschule und Praktikumsbetrieb

Was macht man in diesem Beruf?

Heilerziehungspfleger/innen begleiten und unterstützen Menschen mit geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderungen aller Altersstufen, um deren Eigenständigkeit zu stärken und sie zu einer möglichst selbstständigen Lebensführung im Alltag zu befähigen. Dabei berücksichtigen sie Art und Grad der jeweiligen Behinderung. Sie unterstützen die zu Betreuenden bei der Verrichtung alltäglicher Tätigkeiten wie Einkauf oder Nahrungszubereitung und motivieren sie zu Freizeitbeschäftigungen wie Malen, Musizieren oder Schwimmen. Ebenso fördern sie das soziale Verhalten sowie die persönliche Entwicklung der ihnen anvertrauten Personen und stehen diesen bei ihrer schulischen oder beruflichen Eingliederung zur Seite.

Darüber hinaus helfen Heilerziehungspfleger/innen bettlägerigen oder kranken Menschen bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme sowie beim An- und Auskleiden (Grundpflege). Auch für die Versorgung der Patienten mit Medikamenten sind sie verantwortlich. Sie erledigen zudem organisatorische und verwaltungstechnische Arbeiten. Beispielsweise planen und gestalten sie das Freizeitprogramm oder wirken bei der Erstellung von Förderplänen mit.

Wo arbeitet man?

Beschäftigungsbetriebe:

Heilerziehungspfleger/innen finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Werk- bzw. Tagesstätten und Wohn- und Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderungen

  • in Einrichtungen der Sozialpsychiatrie, bei ambulanten Diensten und in Vorsorge- und Rehabilitationskliniken

  • in Kindertageseinrichtungen und an Schulen

Arbeitsorte:

Heilerziehungspfleger/innen arbeiten in erster Linie

  • in Aufenthalts-, Wohn- und Schlafräumen

  • in Turnhallen und Werkstätten

Welcher Schulabschluss wird erwartet?

Für die Aus- bzw. Weiterbildung sind i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss und entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mehrjährige einschlägige Berufstätigkeit vorausgesetzt.

Worauf kommt es an?

Anforderungen:

  • Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Durchführen therapeutischer Maßnahmen)

  • Einfühlungsvermögen und Konfliktfähigkeit (z.B. im Umgang mit depressiven oder aggressiven Menschen)

  • Kommunikationsfähigkeit (z.B. bei Gesprächen mit Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen, Teambesprechungen)

  • Beobachtungsgenauigkeit und Sorgfalt (z.B. Erkennen von Verhaltensänderungen der zu betreuenden Personen)

  • Psychische Stabilität (z.B. zum Wahren einer professionellen Distanz im Umgang mit Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen)

Schulfächer:

  • Deutsch (z.B. beim Erarbeiten von Förderplänen; beim Beraten in schulischen Fragen)

  • Kunst/Musik/Werken (z.B. beim Basteln, Singen und Musizieren)

  • Ethik (z.B. für die Betreuung hilfsbedürftiger Menschen)

Was verdient man in der Ausbildung?

Während der schulischen Aus- bzw. Weiterbildung erhält man keine Vergütung. An manchen Schulen fallen für die Aus- bzw. Weiterbildung Kosten an, z.B. Schulgeld, Aufnahme- und Prüfungsgebühren.

Die Praktikumsphasen während der schulischen Aus- bzw. Weiterbildung werden ggf. vergütet.

Wird die Aus- bzw. Weiterbildung in einer praxisintegrierten Ausbildungsform (PiA) absolviert, erhalten Auszubildende an Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder an Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, folgende Ausbildungsentgelte (monatlich brutto):

1. Ausbildungsjahr: € 1.416

2. Ausbildungsjahr: € 1.477

3. Ausbildungsjahr: € 1.578

Das für die staatliche Anerkennung erforderliche Berufspraktikum wird mit einem Praktikumsentgelt vergütet; dieses beträgt in kommunalen Einrichtungen € 1.802 pro Monat.

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