Berufstyp: Ausbildungsberuf
Ausbildungsart: Schulische Ausbildung an Berufsfachschulen (landesrechtlich geregelt)
Ausbildungsdauer: I.d.R. 3 Jahre
Lernorte: Berufsfachschule und Praktikumsbetrieb
Was macht man in diesem Beruf?
Haus- und Familienpfleger/innen entlasten – meist vorübergehend – Familien und Alleinstehende in unterschiedlichen Lebenslagen. Fällt in einer Familie z.B. die haushaltsführende Person krankheitsbedingt aus, erledigen Haus- und Familienpfleger/innen selbstständig den Haushalt und die Wäschepflege, kaufen ein und bereiten die Mahlzeiten zu.
Im Bereich Familienpflege kommen zur Haushaltsführung betreuende und pädagogische Aufgaben hinzu: Haus- und Familienpfleger/innen kümmern sich um die im Haushalt lebenden Kinder und unterstützen sie in der ungewohnten Situation, z.B. durch gemeinsames Spielen, Basteln, Kochen, aber auch durch Zuspruch und praktische Hilfestellung, z.B. bei den Hausaufgaben. Wenn sie kranke oder pflegebedürftige Personen bzw. Menschen mit Behinderungen versorgen, führen sie auch Grund- und Behandlungspflegeleistungen nach ärztlicher Vorgabe aus.
Wo arbeitet man?
Beschäftigungsbetriebe:
Haus- und Familienpfleger/innen finden Beschäftigung
in Einrichtungen des Sozialwesens, z.B. bei Sozialstationen oder ambulanten Familienpflegediensten
in Wohnheimen für Senioren oder Menschen mit Behinderungen
Arbeitsorte:
Haus- und Familienpfleger/innen arbeiten in erster Linie
in Privatwohnungen
in Aufenthalts-, Wohn-, Ess- und Schlafräumen von sozialen Einrichtungen
Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch
im Freien
in Büros
Welcher Schulabschluss wird erwartet?
Für die Ausbildung ist i.d.R. ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) oder ein mittlerer Bildungsabschluss erforderlich. Die Berufsfachschulen und Berufskollegs wählen nach eigenen Kriterien aus.
Worauf kommt es an?
Anforderungen:
Handgeschick (z.B. bei der Haushaltsführung und Zubereitung der Mahlzeiten)
Verantwortungsbewusstsein (z.B. bei der Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung)
Einfühlungsvermögen und Kontaktbereitschaft (z.B. im Umgang mit alten oder kranken Menschen)
Sorgfalt (z.B. beim Erstellen von Arbeitsnachweisen, Beobachtungs- und Betreuungsprotokollen)
Schulfächer:
Deutsch (z.B. für die Beratung von Familienangehörigen oder die Erstellung von Beobachtungs- und Betreuungsprotokollen)
Musik/Kunst (z.B., um mit den zu betreuenden Personen zu musizieren, malen oder basteln)
Hauswirtschaftslehre (z.B. für die Versorgung von Patienten, für die Erstellung von Einkaufslisten)
Pädagogik (z.B. bei der Betreuung von Haushalten mit Kindern)
Was verdient man in der Ausbildung?
Während der schulischen Ausbildung erhält man keine Vergütung. An manchen Schulen fallen für die Ausbildung Kosten an, z.B. Schulgeld, Aufnahme- und Prüfungsgebühren. Bei einer Ausbildung in einer praxisintegrierten Ausbildungsform (PiA) erhalten die Auszubildenden von der Praxisausbildungseinrichtung eine Ausbildungsvergütung.
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