Gesundheitsaufseher/in bzw. Hygienekontrolleur/in

Gesundheitsaufseher/in bzw. Hygienekontrolleur/in

  • Berufstyp: Aus- bzw. Weiterbildungsberuf

  • Ausbildungsart: Schulische Aus- bzw. Weiterbildung an unterschiedlichen Bildungseinrichtungen (landes-rechtlich geregelt)

  • Ausbildungsdauer:Unterschiedlich, je nach Bundesland und Unterrichtsform (Vollzeit/Teilzeit)

  • Lernorte: Bildungseinrichtung und Praktikumsbetrieb

Was macht man in diesem Beruf?

Hygienekontrolleure und -kontrolleurinnen stellen die Einhaltung von Maßnahmen der Seuchenverhütung und -bekämpfung bzw. der Hygienevorschriften in öffentlichen, gewerblichen sowie privaten Anlagen und Einrichtungen sicher. Sie kontrollieren u.a. Betriebe des Gesundheits-, Rettungs-, Kur-, Bäder- und Bestattungswesens, Gemeinschaftsunterkünfte, Justizvollzugsanstalten, Organisationen des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie militärische Einrichtungen. Auch auf Spielplätzen und in Schulen, in Trinkwasserversorgungsanlagen und in der Abwasser- und Abfallentsorgung entnehmen sie Proben und prüfen die hygienischen Bedingungen. Weiterhin ermitteln sie bei Verstößen gegen Auflagen zur Vermeidung gesundheitsgefährdender Umweltbelastungen wie Lärm, Luft- und Wasserverschmutzung oder radioaktiver Strahlung und beraten Behörden sowie Bevölkerung.

Wo arbeitet man?

Beschäftigungsbetriebe:

Hygienekontrolleure und -kontrolleurinnen finden Beschäftigung

  • bei Behörden der Gesundheitsverwaltung, insbesondere in Gesundheitsämtern

Arbeitsorte:

Hygienekontrolleure und -kontrolleurinnen arbeiten in erster Linie

  • im Außendienst

  • in Büroräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Homeoffice bzw. mobil

Welche Vorbildung wird erwartet?

In der Regel wird in den einzelnen Bundesländern ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) in Verbindung mit einer abgeschlossenen Ausbildung vorausgesetzt. Darüber hinaus werden je nach Bildungsanbieter z.B. ein Führungszeugnis sowie ein ärztliches Attest gefordert.

Worauf kommt es an?

Anforderungen:

  • Sorgfalt (z.B. beim Überwachen der hygienischen Verhältnisse in Krankenhäusern)

  • Beobachtungsgenauigkeit (z.B. für das Erfassen von Infektionsgefahren auf Kinderspielplätzen, in Wohnheimen)

  • Entscheidungsfähigkeit (z.B. bei Entscheidungen über Vorbeugemaßnahmen bei ansteckenden Krankheiten)

Schulfächer:

  • Biologie (z.B. um Sachverhalte der Abwasserhygiene zu verstehen)

  • Deutsch (z.B. um Beratungen verständlich durchzuführen)

  • Mathematik (z.B. um Schadstoffbelastungen aus Messwerten zu ermitteln)

  • Chemie (z.B. um Zusammenhänge bei der Hygieneüberwachung zu verstehen)

  • Recht (z.B. um bei Stellungnahmen zum Bau mitzuwirken)

Was verdient man in der Ausbildung?

Die Teilnehmer/innen der Lehrgänge sind in der Regel Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und erhalten eine dementsprechende Vergütung.

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