Berufstyp: Ausbildungsberuf
Ausbildungsart: Schulische Ausbildung an Berufsfachschulen (bundesweit einheitlich geregelt)
Ausbildungsdauer: 1-4 Jahre (Vollzeit/Teilzeit)
Lernorte: Berufsfachschule und Praktikumsbetrieb
Was macht man in diesem Beruf?
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen wirken bei Körperpflegemaßnahmen mit, betten und lagern Patienten um, teilen Essen aus und helfen bei der Nahrungsaufnahme. Sie beobachten und kontrollieren Vitalwerte, Puls, Temperatur, Blutdruck und Atmung ihrer Patienten. Gegebenenfalls führen sie einfache medizinische Maßnahmen nach ärztlicher Anweisung durch. Darüber hinaus begleiten sie ihre Patienten zu Untersuchungen und Behandlungen. An physikalischen Therapiemaßnahmen sind sie ebenso beteiligt. Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen sind zudem für Sauberkeit und Hygiene zuständig: Sie reinigen und pflegen Instrumente, räumen die Krankenzimmer auf und richten die Betten. Außerdem helfen sie bei der Pflegedokumentation und -organisation mit und unterstützen Fachkräfte wie Pflegefachleute bei den Nachtwachen.
Wo arbeitet man?
Beschäftigungsbetriebe:
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen finden Beschäftigung
in Krankenhäusern, Kliniken und Gesundheitszentren
in Altenwohn- und -pflegeheimen
in Tageskliniken und -pflegestätten
in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
in Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen
bei ambulanten sozialen Diensten
Arbeitsorte:
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen arbeiten in erster Linie
in Patientenzimmern
in Untersuchungs- und Behandlungsräumen
in Sanitärräumen
Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch
in Büroräumen oder Stationszimmern
bei Patienten zu Hause
Welcher Schulabschluss wird erwartet?
Für die Ausbildung ist i.d.R. ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) erforderlich. Die Berufsfachschulen wählen nach eigenen Kriterien aus.
Worauf kommt es an?
Anforderungen:
Einfühlungsvermögen (z.B. im Umgang mit Patienten und Angehörigen)
Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. bei der Reinigung und Desinfizierung von Pflegeutensilien oder der Mitwirkung bei der Medikamentengabe)
Psychische Stabilität (z.B. im Umgang mit schwer kranken oder sterbenden Patienten)
Gute körperliche Konstitution (z.B. beim Umbetten von Patienten)
Verschwiegenheit (z.B. im Umgang mit Patientendaten)
Schulfächer:
Ethik (z.B. für die Anwendung von ethischen Grundsätzen in der Pflege)
Biologie (z.B. um die biologischen Vorgänge bei Krankheit und Heilung zu verstehen)
Chemie (z.B. um die Zusammensetzung und Wirkungsweise von Desinfektions- und Reinigungsmitteln nachvollziehen zu können)
Deutsch (z.B. beim Führen von Pflege- und Operationsprotokollen)
Was verdient man in der Ausbildung?
Die Ausbildung in der Altenpflegehilfe und Krankenpflegehilfe ist durch Gesetze und Verordnungen der Länder geregelt. In vielen Bundesländern besteht ein Anspruch auf Ausbildungsvergütung.
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