Fachpraktiker/in für elektronische Geräte und Systeme

Fachpraktiker/in für elektronische Geräte und Systeme

  • Berufstyp: Ausbildungsberuf für besondere Personengruppen

  • Ausbildungsart: Duale Berufsausbildung, geregelt nach Kammerregel gemäß §66 Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§42m    Handwerksordnung (HwO)

  • Ausbildungsdauer:  2, 3 oder 3,5 Jahre

  • Lernorte: Betrieb und Berufsschule oder Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

Was macht man in diesem Beruf?

  • Fachpraktiker/innen für elektronische Geräte und Systeme bauen Elektrogeräte sowie elektronische Systeme oder Anlagen zusammen. Sie richten die Geräte und Systeme ein und nehmen diese auch in Betrieb. Fachpraktiker/innen für elektronische Geräte und Systeme folgen dabei genauen Anleitungen und technischen Unterlagen.

    Fachpraktiker/innen für elektronische Geräte und Systeme stellen auch elektromechanische und elektrische Bauteile her. Und sie fertigen Leiterplatten und bestücken diese mit Bauteilen. Zudem müssen Fachpraktiker/innen für elektronische Geräte und Systeme elektrische Größen und Stromwege prüfen. Auch halten sie Elektrogeräte instand oder sie reparieren die Geräte. Dazu suchen Fachpraktiker und Fachpraktikerinnen Fehler und wechseln die kaputten Teile aus.

    Wo arbeitet man?

    Beschäftigungsbetriebe:

    Betriebe der Elektrotechnik und Elektronik

    Arbeitsorte:

    • Werkstätten

    • Produktionshallen

    Was ist wichtig?

    Anforderungen:

    • Gutes Sehvermögen (z.B. zum Erkennen der farblichen Kennzeichnung der Bauteile)

    • Geschicklichkeit (z.B. beim Löten oder beim Einbau von kleinen Bauteilen)

    • technisches Verständnis (z.B. beim Reparieren von Geräten)

    Schulfächer:

    • Werken/Technik (z.B. beim Zusammensetzen von mechanischen, elektromechanischen und elektronischen Bauteilen zu Elektrogeräten oder Anlagen)

    • Mathematik (z.B. zur Berechnung elektrischer Größen)

    • Physik (z.B. zum Verstehen von Aufbau und Funktionsweise elektronischer und elektrischer Bauteile)

    Welche Voraussetzungen braucht man für die Ausbildung?

    Die Ausbildung zum Fachpraktiker bzw. zur Fachpraktikerin für elektronische Geräte und Systeme kann man auch ohne Schulabschluss beginnen.

    Die Agentur für Arbeit stellt fest, wer sich dafür eignet.

    Was lernt man in der Ausbildung?

    Die Auszubildenden lernen beispielsweise:

    • wie man Aufträge annimmt und IT-Systeme zur Auftragsplanung anwendet

    • wie man elektrische Geräte herstellt und in Betrieb nimmt

    • wie man die Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponenten prüft

    • wie man die Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln beurteilt

    • wie man Fertigungsanlagen und Prüfsysteme einrichtet und überwacht

    • wie man Geräte wartet und instand setzt

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