Erzieher/in

Erzieher/in

  • Berufstyp: Schulische Aus- bzw. Weiterbildung an Fachschulen (landesrechtlich geregelt), ggf. in praxisintegrierter Form (PiA)

  • Ausbildungsart: Schulische Aus- bzw. Weiterbildung an Fach-schulen (landesrechtlich geregelt)

  • Ausbildungsdauer: 2-6 Jahre (Vollzeit/Teilzeit)

  • Lernorte: Fachschule/Fachakademie/Berufskolleg und Praktikumsbetrieb

Was macht man in diesem Beruf?

Erzieher/innen nehmen Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsaufgaben in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wahr. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen dabei auf sozialpädagogischen Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit, in Kindertageseinrichtungen und Schulen oder in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Sie beobachten das Verhalten, Befinden sowie den Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen, erstellen Erziehungspläne und wenden altersgerechte pädagogische Methoden an, z.B. für das Erlernen bestimmter Fähigkeiten oder Verhaltensweisen. Um die körperliche und geistige Entwicklung zu fördern, motivieren sie beispielsweise zu kreativen Aktivitäten, zu freiem und gelenktem Spiel oder zu Bewegung. Darüber hinaus bereiten Erzieher/innen Speisen zu, behandeln leichte Verletzungen und halten die Kinder zu Körperpflege und Hygiene an. Sie reflektieren ihre erzieherische Arbeit im Team mit den Kolleginnen und Kollegen und arbeiten, je nach Einrichtung, mit Fachleuten aus Medizin, Psychologie und Therapie zusammen. Zu Eltern bzw. Erziehungsberechtigten halten sie engen Kontakt und stehen ihnen informierend und beratend zur Seite. Die Gestaltung und Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit an Bildungseinrichtungen kann ebenfalls zu ihren Aufgaben gehören.

Wo arbeitet man?

Beschäftigungsbetriebe:

Erzieher/innen finden Beschäftigung

  • in Kindertagesstätten und Familienzentren, Kinder- und Jugendwohnheimen, Jugendzentren

  • an Schulen (Ganztagsbetreuung), in Erholungs- und Ferienheimen

  • in Familien- und Suchtberatungsstellen

  • in Tagesstätten oder Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen

Arbeitsorte:

Erzieher/innen arbeiten in erster Linie

  • in Spiel-, Ess-, Schlaf- und Aufenthaltsräumen, in Klassenzimmern und Gymnastikräumen

  • im Freien, z.B. auf Spiel- und Sportflächen oder in der Natur

Welcher Schulabschluss wird erwartet?

Für die Aus- bzw. Weiterbildung ist i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss erforderlich. Zudem ist i.d.R. eine abgeschlossene einschlägige Ausbildung oder eine entsprechende mehrjährigen Berufstätigkeit nötig.

Worauf kommt es an?

Anforderungen:

  • Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Beaufsichtigen von Kindern auf einem Klettergerüst)

  • Einfühlungsvermögen und Konfliktfähigkeit (z.B. im Umgang mit traurigen oder verhaltensauffälligen Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen)

  • Kommunikationsfähigkeit (z.B. bei Gesprächen mit Erziehungsberechtigen, Teambesprechungen)

  • Psychische Stabilität (z.B. zum Wahren einer professionellen Distanz)

  • Beobachtungsgenauigkeit (z.B. Verhalten der Kinder, Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen beobachten)

Schulfächer:

  • Deutsch (z.B. um Kindern und Jugendlichen erste Lese- und Schreibkenntnisse zu vermitteln)

  • Kunst (z.B. beim Anleiten zum Basteln und Malen)

  • Musik (z.B. beim Singen und Musizieren)

  • Pädagogik/Psychologie (z.B. um Kinder angemessen betreuen und fördern zu können)

  • Hauswirtschaftslehre (z.B. beim Zubereiten der Mahlzeiten)

Was verdient man in der Ausbildung?

Während der schulischen Aus- bzw. Weiterbildung erhält man keine Vergütung. An manchen Schulen fallen für die Aus- bzw. Weiterbildung Kosten an, z.B. Schulgeld, Aufnahme- und Prüfungsgebühren.

Die Praktikumsphasen während der schulischen Aus- bzw. Weiterbildung werden ggf. vergütet.

Wird die Aus- bzw. Weiterbildung in einer praxisintegrierten Ausbildungsform (PiA) absolviert, erhalten Auszubildende an Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder an Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, folgende Ausbildungsentgelte (monatlich brutto):

1. Ausbildungsjahr: € 1.416

2. Ausbildungsjahr: € 1.477

3. Ausbildungsjahr: € 1.578

Das für die staatliche Anerkennung erforderliche Berufspraktikum wird mit einem Praktikumsentgelt vergütet; dieses beträgt in kommunalen Einrichtungen € 1.802 pro Monat.

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