Beamter/Beamtin im mittleren Zolldienst

Beamter/Beamtin im mittleren Zolldienst

  • Berufstyp: Beamtenausbildung

  • Ausbildungsart: Vorbereitungsdienst, geregelt durch Verordnungen des Bundes

  • Dauer des Vorbereitungsdienstes: 2 Jahre

  • Lernorte: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung, Zolldienststellen

Was macht man in diesem Beruf?

Beamte und Beamtinnen im mittleren Zolldienst erfassen und überprüfen im Zollabfertigungsdienst gewerbliche Warensendungen und bearbeiten Zollanträge. Im Rahmen der Reiseverkehrsabfertigung kontrollieren sie z.B. Gepäckstücke und Fahrzeuge. Dabei setzen sie auf Waren im grenzüberschreitenden Verkehr gemäß den gesetzlichen Vorschriften Zölle und Steuern fest. Im Zollfahndungsdienst gehen sie illegalen Aktivitäten im grenzüberschreitenden Warenverkehr nach. Zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung kontrollieren sie in Betrieben, ob Beschäftigte ordnungsgemäß angemeldet sind. Die Beamten und Beamtinnen kontrollieren Belege, ermitteln und ahnden Verstöße und führen Vollstreckungsaufträge über Forderungen des Bundes durch, z.B. zu Steuern oder Beiträgen zur Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.

Mit den entsprechenden Voraussetzungen können sie auch in Spezialeinheiten tätig werden, z.B. bei der Zentralen Unterstützungseinheit Zoll (ZUZ), bei den Observationseinheiten Zoll (OEZ), beim Wasserzoll oder als Zollhundeführer/innen.

Wo arbeitet man?

Arbeitsbereiche:

Beamte und Beamtinnen im mittleren Zolldienst finden Beschäftigung

  • bei Hauptzollämtern

  • bei Zoll(fahndungs)ämtern,

  • bei der Generalzolldirektion

Arbeitsorte:

Beamte und Beamtinnen im mittleren Zolldienst arbeiten in erster Linie in Büroräumen.

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Freien (z.B. mobile Kontrolleinheiten, Finanzkontrolle Schwarzarbeit)

  • auf Booten (Wasserzoll)

  • auf Flug- bzw. in Seehäfen (Zollabfertigung)

Welcher Schulabschluss wird erwartet?

Für die Ausbildung wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) in Verbindung mit einer förderlichen abgeschlossenen und mindestens zweijährigen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorausgesetzt.

Für den Wasserzolldienst ist zudem das geforderte nautische oder maschinentechnische Befähigungszeugnis nachzuweisen. Darüber hinaus müssen die Bewerber/innen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren.

Worauf kommt es an?

Anforderungen:

  • Sorgfalt (z.B. genaues Prüfen von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen, Kontrollieren von Gepäckstücken und Fahrzeugen)

  • Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Durchführen grenzpolizeilicher Aufgaben wie Grenzkontrollen, um z.B. Tabak- und Rauschgiftschmuggel vorzubeugen)

  • Selbstsicherheit (z.B. sicheres und souveränes Auftreten beim Überprüfen in Unternehmen, ob Waren angemeldet und die fälligen Steuern und Zölle korrekt bezahlt wurden)

Schulfächer:

  • Wirtschaft/Recht (z.B. für das Anwenden von rechtlichen Regelungen im Bereich des grenzüberschreitenden Warenverkehrs)

  • Deutsch (z.B. für das Erledigen des Schriftverkehrs)

  • Mathematik (z.B. um Prozent-, Zins- und Vergleichsrechnungen durchführen zu können)

  • Sport (z.B. für eine Tätigkeit in den waffentragenden Bereichen der Zollverwaltung)

Was verdient man während des Vorbereitungsdienstes?

Die Beamtenanwärter/innen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge, die ggf. durch Zulagen ergänzt werden.

Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Bundesbehörden (brutto): € 1.473.

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