• Berufstyp: Beamtenausbildung; abweichende Laufbahnbezeichnungen in den einzelnen Bundesländern

  • Ausbildungsart: Vorbereitungsdienst, geregelt durch Verordnungen der Bundesländer

  • Dauer des Vorbereitungsdienstes: i.d.R. 1,5-2 Jahre

  • Lernorte: Justizvollzugsschulen, Justizvollzugsanstalten

Was macht man in diesem Beruf?

Beamte und Beamtinnen im mittleren Justizvollzugsdienst übernehmen Aufgaben in den Bereichen allgemeiner Vollzugsdienst, Werk, Verwaltungs- und Sanitätsdienst einer Justizvollzugsanstalt.
In der Verwaltung sind sie für die Sachbearbeitung zuständig. Sie erstellen und führen z.B. Gefangenen- und Personalakten und bearbeiten Formulare, die zur Aufnahme und Entlassung von Gefangenen notwendig sind. Des Weiteren beaufsichtigen sie Straf- und Untersuchungsgefangene (allgemeiner Vollzugsdienst) oder leiten diese in Betrieben der Aus- und Weiterbildung (Werkdienst) an. Dabei beurteilen sie das Verhalten und die Arbeitsleistung der Häftlinge. Im Rahmen des Strafvollzugs wirken Beamte und Beamtinnen im mittleren Justizvollzugsdienst bei der Resozialisierung der Gefangenen mit. Im Sanitätsdienst pflegen, betreuen und überwachen sie kranke Gefangene.

Wo arbeitet man?

Arbeitsbereiche:

Beamte und Beamtinnen im mittleren Justizvollzugsdienst arbeiten in erster Linie

Arbeitsorte:

Beamte und Beamtinnen im mittleren Justizdienst arbeiten in erster Linie

  • in Haftund Gemeinschaftsräumen

  • in Büroräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch auf Krankenstationen (Sanitätsdienst) sowie in Betrieben und Werkstätten (Werkdienst).

Welcher Schulabschluss wird erwartet?

Für die Ausbildung wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) in Verbindung mit einer förderlichen abgeschlossenen Berufsausbildung vorausgesetzt.
Für die Laufbahn des Werkdienstes wird in den meisten Bundesländern zusätzlich eine Meister- oder Technikerprüfung gefordert.
Darüber hinaus müssen die Bewerber/innen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren.

Worauf kommt es an?

Anforderungen:

  • Sorgfalt, Verantwortungsbewusstsein und Verschwiegenheit (z.B. genaues Führen von Gefangenenakten, Stillschweigen wahren über persönliche Daten)

  • Kommunikationsfähigkeit und Kontaktbereitschaft (z.B. im Umgang mit Häftlingen, Besuchern, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von Behörden)

  • Selbstsicherheit, Durchsetzungsvermögen und Konfliktfähigkeit (z.B. Beaufsichtigen von Gefängnisinsassen)

  • Psychische Stabilität (z.B. Wahren einer professionellen Distanz)

Schulfächer:

  • Deutsch (z.B. für das Erledigen des Schriftverkehrs)

  • Mathematik (z.B. für Aufgaben im Haushaltsund Finanzwesen)

  • Pädagogik/Psychologie (im Umgang mit Straffälligen)

Was verdient man in der Ausbildung?

Die Beamtenanwärter/innen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge, die ggf. durch Zulagen ergänzt werden.
Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Landesbehörden (brutto) ‑ je nach Bundesland: € 1.109 bis € 1.228.

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