Berufstyp: Anerkannter Ausbildungsberuf
Ausbildungsart: Duale Ausbildung im öffentlichen Dienst (geregelt durch Ausbildungsverordnung)
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Lernorte: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)
Was macht man in diesem Beruf?
Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen erteilen persönlich oder telefonisch Auskünfte, z.B. bei Fragen zur Arbeitslosmeldung. Sie helfen Kunden beim Ausfüllen von Anträgen auf Geldleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Kindergeld, Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung, Bürgergeld). Bei der anschließenden Bearbeitung berücksichtigen sie stets sowohl die gesetzlichen Vorschriften als auch interne Qualitätsrichtlinien. Außerdem unterstützen Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen Fachkräfte aus den Bereichen Berufsberatung und Arbeitsvermittlung und wirken im Fallmanagement mit. So informieren sie Kunden etwa über Unterstützungsangebote anderer Stellen, z.B. zum Thema Schuldnerberatung. Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen übernehmen auch interne Serviceaufgaben, vor allem in den Bereichen Personal, Finanzen und Controlling.
Wo arbeitet man?
Beschäftigungsbetriebe:
Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen finden Beschäftigung
in örtlichen Agenturen für Arbeit
in Jobcentern nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II)
bei Familienkassen
Arbeitsorte:
Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen arbeiten in erster Linie
in Büroräumen
in der Eingangszone
im Service Center
Welcher Schulabschluss wird erwartet?
Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Verwaltungen überwiegend Auszubildende mit Hochschulreife oder mittlerem Bildungsabschluss ein.
Worauf kommt es an?
Anforderungen:
Sorgfalt und Verschwiegenheit (z.B. beim Berechnen von Leistungen, beim Umgang mit personenbezogenen Informationen der Arbeitsuchenden)
Kundenorientierung und Kommunikationsfähigkeit (z.B. beim Beraten von Kunden, für das Erteilen von Auskünften)
Lernbereitschaft (z.B. bei Änderungen in den sozial- und arbeitsrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen)
Flexibilität (z.B. bei wechselnden Aufgaben wie Sachbearbeitung am PC, Kundentelefonaten, Abrechnen mit Kostenträgern)
Schulfächer:
Deutsch (z.B. beim Ausfüllen von Formularen und beim Schriftverkehr)
Mathematik (z.B. beim Ermitteln von Leistungsansprüchen)
Wirtschaft/Recht/Politik/Sozialkunde (z.B. für die Bewertung der aktuellen Situation auf dem Arbeitsmarkt)
Was verdient man in der Ausbildung?
Beispielhafte Ausbildungsvergütungen pro Monat:
1. Ausbildungsjahr: € 1.218
2. Ausbildungsjahr: € 1.268
3. Ausbildungsjahr: € 1.314
Du bist auf der Suche nach einer Ausbildung?
Mach einen Termin bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit und hole dir die Infos, die du brauchst!
Einfach hier klicken!


