• Berufstyp: Anerkannter Ausbildungsberuf

  • Ausbildungsart: Duale Ausbildung im öffentlichen Dienst (geregelt durch Ausbildungsverordnung)

  • Ausbildungsdauer: 3 Jahre

  • Lernorte: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)

Was macht man in diesem Beruf?

Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Kirchenverwaltung der evangelischen Kirche bereiten Sitzungen kirchlicher Gremien vor und sind an der Umsetzung der Beschlüsse beteiligt. Sie erarbeiten die Verwaltungsentscheidungen und unterrichten die Beteiligten. Hierbei wenden sie staatliche und kirchliche Rechtsvorschriften an. Ferner übernehmen sie Aufgaben in der Finanzverwaltung und im Melde, Grundstücks, Bau und Friedhofswesen der Kirche. In der Personalverwaltung führen sie u.a. Personalakten und berechnen Bezüge und Gehälter. Im Haushalts, Kassen und Rechnungswesen sind sie an der Erstellung und Ausführung von Haushalts und Wirtschaftsplänen beteiligt. Oft sind sie Ansprechpartner für Gemeindemitglieder.

Wo arbeitet man?

Beschäftigungsbetriebe:

Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Kirchenverwaltung der evangelischen Kirche finden Beschäftigung

  • bei evangelischen Landeskirchen

  • in Kirchenkreisen

  • in Kirchengemeinden

Arbeitsorte:

Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Kirchenverwaltung der evangelischen Kirche arbeiten in erster Linie in Büroräumen.

Welcher Schulabschluss wird erwartet?

Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Verwaltungen überwiegend Auszubildende mit Hochschulreife ein.

Worauf kommt es an?

Anforderungen:

  • Sorgfalt und Verschwiegenheit (z.B. beim Ordnen und Ablegen von Akten, beim Umgang mit personenbezogenen Informationen)

  • Lernbereitschaft (z.B. bei Änderungen der kirchlichen Rechts und Verwaltungsvorschriften)

  • Kundenorientierung und Kommunikationsfähigkeit (z.B. für das Beraten von Kirchenmitgliedern, für das Erklären von Verwaltungsentscheidungen)

Schulfächer:

  • Wirtschaft/Recht (z.B. beim Anwenden von staatlichen und kirchlichen Rechtsvorschriften)

  • Deutsch (z.B. beim Erledigen von Schriftverkehr und Erstellen von Protokollen und Berichten)

  • Mathematik (z.B. beim Ermitteln von Kosten und Leistungen, Erstellen von Statistiken und Erledigen von Reisekostenabrechnungen)

Was verdient man in der Ausbildung?

Beispielhafte Ausbildungsvergütungen pro Monat:

  • 1. Ausbildungsjahr: € 937 bis € 1.018

  • 2. Ausbildungsjahr: € 991 bis € 1.068

  • 3. Ausbildungsjahr: € 1.041 bis € 1.114

 

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