• Berufstyp: Ausbildungsberuf

  • Ausbildungsart: Schulische Ausbildung an unterschiedlichen Bildungseinrichtungen (nach EU-Recht bundesweit einheitlich geregelt)

  • Ausbildungsdauer: Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter und Unterrichtsform (Vollzeit/Teilzeit/Fernunterricht)

  • Lernorte: Verkehrsfliegerschulen und Flugunternehmen, zu Hause

Was macht man in diesem Beruf?

Verkehrsflugzeugführer/innen steuern große Passagier- und Frachtflugzeuge, für die zwei Piloten vorgesehen sind. Dabei fungiert ein/e Verkehrsflugzeugführer/in als verantwortliche/r Flugzeugführer/in (Kapitän/in) und der bzw. die andere als Erste/r Offizier/in. Beide sind voll ausgebildete und lizenzierte Piloten. Die Besatzung des Flugzeuges ist dem bzw. der verantwortlichen Flugzeugführer/in unterstellt.
Vor dem Start informieren sich Verkehrsflugzeugführer/innen über die Wetterbedingungen auf der Flugstrecke, besprechen mit Flugdienstberatern- oder beraterinnen die Flugroute und nehmen die Daten und Informationen für den Flug entgegen. Während des Fluges stehen sie in Kontakt mit der Flugsicherung, deren Anweisungen sie exakt befolgen, um Gefahrensituationen zu vermeiden. Nach der Landung erstellen sie Berichte, führen Bordbücher und dokumentieren eventuelle Mängel oder sonstige Besonderheiten während des Fluges.

Wo arbeitet man?

Beschäftigungsbetriebe:

Verkehrsflugzeugführer/innen finden Beschäftigung

  • bei Fluggesellschaften im Linienflugverkehr

  • bei Charterfluggesellschaften

  • als Firmenpilot/in für ein Unternehmen

  • im Krankentransport per Flugzeug

  • in der Schädlingsbekämpfung aus der Luft

  • bei der Bundeswehr

  • in Flugschulen (mit einer entsprechenden Ausbildungsberechtigung)

Arbeitsorte:

Verkehrsflugzeugführer/innen arbeiten in erster Linie an Bord von Flugzeugen im Cockpit.

Welche Vorbildung wird erwartet?

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Vorausgesetzt wird in der Regel die Hochschulreife.
Darüber hinaus werden z.B. ein Mindestalter, ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis, der Nach-weis einer Ausbildung in Erster Hilfe, ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister verlangt.
Unter Umständen muss bereits vor Beginn der Ausbildung die Zuverlässigkeit gemäß Luftsicherheitsgesetz von der Luftsicherheitsbehörde bestätigt worden sein.

Worauf kommt es an?

Anforderungen:

  • Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt (z.B. beim Testen der Bordinstrumente)

  • Beobachtungsgenauigkeit, Aufmerksamkeit (z.B. Beobachten des Luftraums bei Sichtflügen)

  • Entscheidungsfähigkeit, Reaktionsgeschwindigkeit und psychische Belastbarkeit (z.B. in Gefahrensituationen)

  • Technisches Verständnis (z.B. beim Prüfen von Flugzeugen bezüglich der Flugsicherheit)

Schulfächer:

  • Physik (z.B. um die Gesetzmäßigkeiten der Aerodynamik zu verstehen)

  • Englisch (für die Kommunikation in englischer Sprache und zum Lesen von Anleitungen)

  • Mathematik (z.B. zum Berechnen von Flugzeiten, Treibstoffbedarf)

  • Werken/Technik (z.B. bei der exakten Bedienung der Bordinstrumente)

  • Geografie/Erdkunde (z.B. beim Einschätzen von Wetterbedingungen in verschiedenen Klimazonen)

  • Deutsch (z.B. zum Verstehen der anspruchsvoll formulierten rechtlichen Bestimmungen)

Was verdient man in der Ausbildung?

Während der Ausbildung erhält man keine Vergütung. Ggf. fallen Kosten an, z.B. Lehrgangsgebühren und Prüfungsgebühren.

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