•    Berufstyp: Anerkannter Ausbildungsberuf
  •    Ausbildungsart: Duale Ausbildung im öffentlichen Dienst (geregelt durch Ausbildungsverordnung)
  •    Ausbildungsdauer: 3 Jahre
  •    Lernorte: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)

 

Was macht man in diesem Beruf?

 

Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung informieren und beraten Versicherte in rechtlichen Fragen der Mitgliedschaft sowie über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die krankenkassenindividuellen Mehrleistungen und ggf. über Zusatzangebote wie Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge. Zudem sind sie in der Neukundengewinnung tätig. Sie bearbeiten Leistungsanträge im Krankheits­ und Pflegefall, wobei sie mit Leistungserbringern bzw. Vertragspartnern wie Ärzten und Ärztinnen, Krankenhäusern, Rehabilitations­ und Pflegeeinrichtungen, Apotheken und Pflegediensten zusammenarbeiten. Ferner veranlassen bzw. überwachen sie die EDV­gestützte Berechnung und Einziehung von Beiträgen und beraten Firmen über Beitragszahlungen und Meldungen zur Sozialversicherung. Darüber hinaus sind sie für weitere administrative Aufgaben in der inneren Verwaltung tätig und setzen z.B. rechtliche Änderungen um.

 

Wo arbeitet man?

 

Beschäftigungsbetriebe:

Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung finden Beschäftigung

  •     bei gesetzlichen Krankenversicherungen
  •     bei Verbänden der Sozialversicherungsträger oder in der Patientenabrechnung von Krankenhäusern

 

Arbeitsorte:

Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung arbeiten in erster Linie in Büroräumen/Großraumbüros und in Besprechungsräumen. Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch im Außendienst.

 

 

Welcher Schulabschluss wird erwartet?

 

Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Sozialversicherungsträger überwiegend Auszubildende mit Hochschulreife ein.

 

 

Worauf kommt es an?

Anforderungen:

  •     Kundenorientierung und Kommunikationsfähigkeit (z.B. für die Beratung und Information von Kunden)
  •     Lernbereitschaft (z.B. bei Änderungen in den Rechtsvorschriften oder bei Therapien)
  •     Sorgfalt und Verschwiegenheit (z.B. beim Prüfen der Anspruchsvoraussetzungen, beim Umgang mit Kundendaten)

 

Schulfächer:

  •     Mathematik (z.B. beim Erstellen von Überschlagsrechnungen und Berechnen von Versicherungsbeiträgen)
  •     Deutsch (z.B. beim Erledigen von Geschäftsbriefen und anderem Schriftverkehr)
  •     Wirtschaft (z.B. für die Beratung zu Gegebenheiten in der Sozialversicherung auf Grundlage des deutschen Sozialversicherungssystems)

 

Was verdient man in der Ausbildung?

 

Beispielhafte Ausbildungsvergütungen pro Monat (je nach Bundesland unterschiedlich):

  •     1. Ausbildungsjahr: € 968 bis € 1.167
  •     2. Ausbildungsjahr: € 1.018 bis € 1.274
  •     3. Ausbildungsjahr: € 1.064 bis € 1.330