•    Berufstyp: Anerkannter Ausbildungsberuf
  •    Ausbildungsart: Duale Ausbildung im öffentlichen Dienst (geregelt durch Ausbildungsverordnung)
  •    Ausbildungsdauer: 3 Jahre
  •    Lernorte: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)

 

Was macht man in diesem Beruf?

 

Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung beurteilen die Versicherungsverhältnisse und Leistungsansprüche von Versicherten. Sie berechnen die Beiträge der Mitglieder und beraten sie in versicherungsrechtlichen und Finanzierungsfragen. Ferner bearbeiten sie Versicherungsleistungen in der knappschaftlichen Kranken­, Pflege­ und Rentenversicherung. Dabei prüfen sie Leistungsansprüche, berechnen Krankenversicherungsleistungen, Renten sowie Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation und veranlassen deren Zahlung. Sie arbeiten dabei mit Leistungserbringern bzw. Vertragspartnern wie Ärzten und Ärztinnen sowie Krankenhäusern, mit Reha­ und Pflegeeinrichtungen, Pflegediensten und einschlägigen Unternehmen zusammen. Darüber hinaus können sie für weitere administrative Aufgaben in der inneren Verwaltung eingesetzt sein.

 

 

Wo arbeitet man?

Beschäftigungsbetriebe:

Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung finden Beschäftigung

  •     bei knappschaftlichen Kranken­, Pflege­, Rentenversicherungen und anderen knappschaftlichen Sozialversicherungsträgern
  •     bei Verbänden der Sozialversicherungsträger, in der Patientenabrechnung von Krankenhäusern oder im Versicherungsgewerbe

 

Arbeitsorte:

Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung arbeiten in erster Linie in Büroräumen/Großraumbüros und in Besprechungsräumen.

 

Welcher Schulabschluss wird erwartet?

 

Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Sozialversicherungsträger überwiegend Auszubildende mit Hochschulreife ein.

 

Worauf kommt es an?

 

Anforderungen:

  •     Kundenorientierung und Kommunikationsfähigkeit (z.B. für die Beratung und Information von Kunden)
  •     Lernbereitschaft (z.B. bei Änderungen im Sozialversicherungsrecht)
  •     Sorgfalt und Verschwiegenheit (z.B. beim Prüfen der Anspruchsvoraussetzungen, beim Umgang mit Kundendaten)

 

Schulfächer:

  •     Mathematik (z.B. beim Erstellen von Überschlagsrechnungen und Berechnen von Versicherungsbeiträgen)
  •     Deutsch (z.B. beim Erledigen von Geschäftsbriefen und anderem Schriftverkehr)

 

Was verdient man in der Ausbildung?

 

Beispielhafte Ausbildungsvergütungen pro Monat:

  •     1. Ausbildungsjahr: € 968 bis € 1.167
  •     2. Ausbildungsjahr: € 1.018 bis € 1.274
  •     3. Ausbildungsjahr: € 1.064 bis € 1.330