Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r

  • Berufstyp: Anerkannter Ausbildungsberuf

  • Ausbildungsart: Duale Ausbildung im Rechtswesen (geregelt durch Ausbildungsverordnung)

  • Ausbildungsdauer: 3 Jahre

  • Lernorte: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)

Was macht man in diesem Beruf?

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte nehmen Vertretungs- und Beurkundungsaufträge entgegen, vereinbaren Termine und bereiten diese vor. Sie führen Akten, Register sowie Termin-, Fristen- und Wiedervorlagekalender und stellen Unterlagen und Informationen zusammen. In notariellen Angelegenheiten fordern sie Dokumente für Beurkundungen an, z.B. bei der Ausfertigung von Grundstückskaufverträgen. Nach Vorgaben der Anwaltsnotare und ‑notarinnen verfassen sie Schriftstücke zu Rechtsstreitigkeiten, Mahnungen und Zwangsvollstreckungen. Sie entwerfen Erbscheinanträge, Voll-machten, eidesstattliche Versicherungen und einfache Verträge. Darüber hinaus berechnen sie Gebühren, stellen Rechnungen, überwachen und verbuchen Zahlungseingänge und bearbeiten die Korrespondenz.

Wo arbeitet man?

Beschäftigungsbetriebe:

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Rechtsanwaltskanzleien mit Notariat

  • in Notariaten

Arbeitsorte:

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte arbeiten in erster Linie in Büroräumen.

Welcher Schulabschluss wird erwartet?

Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Kanzleien und Notariate überwiegend Auszubildende mit
mittlerem Bildungsabschluss oder Hochschulreife ein.

Worauf kommt es an?

Anforderungen:

  • Organisatorische Fähigkeiten und Flexibilität (z.B. beim Vereinbaren von Terminen mit Mandanten, beim Einstellen auf die Anliegen unterschiedlicher Mandanten)

  • Sorgfalt und Verschwiegenheit (z.B. beim Einhalten von Fristen und Gerichtsterminen, beim Um-gang mit personenbezogenen Informationen)

  • Mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen (z.B. für die Information von Mandanten über den Sachstand von Rechtsangelegenheiten, beim Korrespondieren mit Mandanten)

  • Kundenorientierung (z.B. Eingehen auf die Bedürfnisse der Mandanten, z.B. bei Vertretungsaufträ-gen für einen Rechtsstreit)

Schulfächer:

  • Deutsch (z.B. beim Erstellen von Schriftstücken und Verträgen)

  • Mathematik (z.B. für die Berechnung von Kosten und Zinsen)

  • Wirtschaft/Recht (z.B. beim Informieren von Mandanten über den Sachstand von Rechtsangele-genheiten)

  • Englisch (z.B. im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr)

Was verdient man in der Ausbildung?

Beispielhafte Ausbildungsvergütungen pro Monat (je nach Bundesland unterschiedlich):

  • 1. Ausbildungsjahr: € 400 bis € 850

  • 2. Ausbildungsjahr: € 490 bis € 950

  • 3. Ausbildungsjahr: € 550 bis € 1.050

 

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