• Berufstyp: Beamtenausbildung; abweichende Laufbahnbezeichnungen in den einzelnen Bundesländern

  • Ausbildungsart: Vorbereitungsdienst, geregelt durch Verordnungen der Bundesländer

  • Dauer des Vorbereitungsdienstes: 2-2,5 Jahre

  • Lernorte: Bildungseinrichtungen der Landespolizeien (z.B. Polizeischulen), Polizeidienststellen und ‑direktionen

Was macht man in diesem Beruf?

Polizeivollzugsbeamte und ‑beamtinnen im mittleren Dienst übernehmen im Einzeldienst bei den Polizeidienststellen überwiegend den Wach- und Streifendienst. Sie leisten in Notsituationen Hilfe, halten bei Ordnungswidrigkeiten den Sachverhalt fest und verhängen Bußgelder. Sie verfolgen Vergehen und wirken bei der Fahndung, bei Festnahmen bzw. bei der Aufklärung von Verbrechen mit, etwa indem sie Beweisstücke sicherstellen oder Zeugen befragen.
Auf der Wache nehmen sie Anrufe entgegen, protokollieren Anzeigen, schreiben Berichte und koordinieren anfallende Aufgaben. Bei Verkehrsunfällen sichern sie die Unfallstelle ab, nehmen Personalien auf und schlichten ggf. Streitigkeiten. Sie regeln den Verkehr, etwa wenn Ampeln ausgefallen sind, oder führen Verkehrskontrollen durch.

Wo arbeitet man?

Beschäftigungsbetriebe:

Polizeivollzugsbeamte und ‑beamtinnen im mittleren Dienst finden Beschäftigung

  • in Polizeidienststellen der Länder

  • bei der Bereitschaftspolizei

  • bei der Wasserschutzpolizei

Arbeitsorte: 

Polizeivollzugsbeamte und ‑beamtinnen im mittleren Dienst arbeiten in erster Linie

  • in Einsatzfahrzeugen (z.B. im Streifendienst)

  • im Freien (z.B. zur Unfallstellenabsicherung)

  • in Privatwohnungen (z.B. zur Zeugenbefragung)

  • in Büroräumen

Welcher Schulabschluss wird erwartet?

Für die Ausbildung wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) in Verbindung mit einer förderlichen abgeschlossenen Berufsausbildung vorausgesetzt.
Darüber hinaus müssen die Bewerber/innen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren.

Worauf kommt es an?

Anforderungen:

  • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. exaktes Anfertigen von Protokollen und Berichten bei der Befragung von Zeugen und der Aufnahme von Anzeigen)

  • Kommunikationsfähigkeit (z.B. Erteilen von Auskünften an Bürger/innen, Eingehen auf deren Rückfragen)

  • Teamfähigkeit (z.B. Zusammenarbeiten mit Kollegen und Kolleginnen im Streifen- und Wachdienst)

  • Körperliche und psychische Belastbarkeit (z.B. bei gefährlichen Situationen mit körperlichem Einsatz anlässlich von Kontrollen oder Razzien, bei Bedrohungen und Gefährdungen im Streifendienst)

Schulfächer:

  • Deutsch (z.B. für das Erstellen von Berichten und Protokollen)

  • Sport (z.B. bei Übungen und Einsätzen)

Was verdient man in der Ausbildung?

Die Beamtenanwärter/innen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge, die ggf. durch Zulagen ergänzt werden.
Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Landesbehörden (brutto) ‑ je nach Bundesland: € 1.111 bis € 1.228.

 

 

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