• Berufstyp: Beamtenausbildung

  • Ausbildungsart: Vorbereitungsdienst, geregelt durch Verordnungen des Bundes

  • Dauer des Vorbereitungsdienstes: 2,5 Jahre

  • Lernorte: Aus- und Weiterbildungszentren der Bundespolizeiakademie, Bundespolizeibehörden

Was macht man in diesem Beruf?

Polizeivollzugsbeamte und ‑beamtinnen im mittleren Dienst bei der Bundespolizei überwachen im Grenzschutz die Grenzen zu Lande, zu Wasser und aus der Luft und kontrollieren den grenzüberschreitenden Verkehr. Bei der Bahnpolizei führen sie Kontroll- und Streifengänge auf Bahnhöfen und in Zügen durch. Im Bereich der Luftsicherheit kontrollieren sie u.a. Fluggäste und deren Gepäck.
Polizeivollzugsbeamte und ‑beamtinnen im mittleren Dienst bei der Bundespolizei, die in Spezialeinheiten oder technisch orientierten Fachverwendungen tätig sind, übernehmen beispielsweise als Bordfunker/innen grenzpolizeiliche Schutzaufgaben auf der Nord- und Ostsee. Darüber hinaus können sie als Hubschrauberführer/innen im Bundespolizei-Flugdienst oder als Kraftfahrer/innen im Kraftfahr- und Verkehrswesen tätig sein. Sie wirken auch an polizeilichen Aufgaben im Ausland unter Verantwortung internationaler Organisationen mit. Bei Großeinsätzen wie Demonstrationen unterstützen sie die Polizeien der Bundesländer, bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen leisten sie ebenfalls Hilfe. Zudem schützen Polizeivollzugsbeamte und ‑beamtinnen im mittleren Dienst bei der Bundespolizei die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland, beteiligen sich am Schutz- und Begleitdienst und unterstützen z.B. als Funker/innen das Bundesamt für Verfassungsschutz.

Wo arbeitet man?

Beschäftigungsbetriebe:

Polizeivollzugsbeamte und ‑beamtinnen im mittleren Dienst bei der Bundespolizei finden Beschäftigung

  • in Bundespolizeidirektionen oder ‑inspektionen

  • bei der Bahnpolizei

Arbeitsorte: 

Polizeivollzugsbeamte und ‑beamtinnen im mittleren Dienst der Bundespolizei arbeiten in erster Linie

  • im Büro

  • in Fahrzeugen und im Freien

  • auf Flughafengelände, Bahnhöfen und ggf. in Zügen

Welcher Schulabschluss wird erwartet?

Für die Ausbildung wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) in Verbindung mit einer förderlichen abgeschlossenen Berufsausbildung vorausgesetzt.
Darüber hinaus müssen die Bewerber/innen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren.

Worauf kommt es an?

Anforderungen:

  • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. exaktes Anfertigen von Protokollen und Berichten, eingehendes Kontrollieren von Fluggästen und Gepäck auf Flughäfen

  • Kommunikationsfähigkeit (z.B. Befragen von verdächtigen Personen)

  • Teamfähigkeit (z.B. Zusammenarbeiten mit Kollegen und Kolleginnen im Streifen- und Wachdienst)

  • Körperliche und psychische Belastbarkeit (z.B. bei gefährlichen Situationen mit körperlichem Einsatz anlässlich von Kontrollen oder Razzien, bei Bedrohungen und Gefährdungen im Streifendienst)

Schulfächer:

  • Deutsch (z.B. für das Erstellen von Berichten und Protokollen)

  • Sport (z.B. bei Übungen und Einsätzen)

  • Englisch (z.B. bei internationalen Einsätzen)

Was verdient man in der Ausbildung?

Die Beamtenanwärter/innen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge, die ggf. durch Zulagen ergänzt werden.
Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Bundesbehörden (brutto): € 1.219.

 

 

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