• Berufstyp: Ausbildungsberuf

  • Ausbildungsart: Schulische Ausbildung an Berufsfachschulen (bundesweit einheitlich geregelt)

  • Ausbildungsdauer: 2,5 Jahre

  • Lernorte: Berufsfachschule/Berufskolleg und Apotheke

Was macht man in diesem Beruf?

Pharmazeutisch-technische Assistenten und Assistentinnen geben unter Aufsicht des Apothekers oder der Apothekerin verschreibungspflichtige Arzneimittel gemäß Rezept an ihre Kunden ab. Sie verkaufen außerdem rezeptfreie Arzneimittel und andere apothekenübliche Waren. Dabei erklären sie den Kunden, wie ein Produkt anzuwenden ist, und weisen ggf. auf Besonderheiten hin. Unter apothekerischer Aufsicht stellen sie z.B. Salben oder Lösungen her. Sie kontrollieren die Substanzen nach den Vorgaben im Arzneibuch und dosieren sie exakt. Darüber hinaus führen sie einfache chemische und physikalische Arzneimittelanalysen durch oder messen z.B. Cholesterin-, Harn- oder Blutwerte von Kunden. Sie überwachen den Warenbestand und organisieren die Bestellungen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Stichproben sowie Lagerkontrollen führen sie ebenfalls durch und registrieren die Ausgabe und den Bestand von Giften und Betäubungsmitteln. Außerdem stellen sie Informationen für spezielle Beratungsaktionen zusammen, z.B. zum Thema Allergien, und wirken bei Veranstaltungen mit.

Wo arbeitet man?

Beschäftigungsbetriebe:

Pharmazeutisch-technische Assistenten und Assistentinnen finden Beschäftigung in öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken oder Versandapotheken

Arbeitsorte: 

Pharmazeutisch-technische Assistenten und Assistentinnen arbeiten in erster Linie

  • in Verkaufsräumen von Apotheken

  • in Labors

  • in Lagerräumen

  • in Büros

Welcher Schulabschluss wird erwartet?

Für die Ausbildung wird i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Die Berufsfachschulen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus.

Worauf kommt es an?

Anforderungen:

  • Kundenorientierung und Kommunikationsfähigkeit (z.B. für das Beraten von Kunden)

  • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. exaktes Herstellen von Salben im Labor, für die Abgabe von Arzneimitteln)

  • Geschicklichkeit (z.B. beim Pipettieren und Abwiegen von Arzneimittelbestandteilen

  • Beobachtungsgenauigkeit und Aufmerksamkeit (z.B. für das Erkennen von Veränderungen bei chemischen oder mikrobiologischen Versuchsreihen, beim Beobachten von Versuchsabläufen)

Schulfächer:

  • Chemie/Physik (z.B. beim Herstellen und Prüfen von Arzneimitteln)

  • Biologie (z.B. Verständnis der biologischen Vorgänge Krankheit und Heilung)

  • Mathematik (z.B. bei Preis- und Teilmengenberechnungen)

  • Latein (z.B. Verständnis der pharmazeutischen Fachterminologie)

  • Deutsch (z.B. bei Verkaufsgesprächen und Kundenberatungen)

Was verdient man in der Ausbildung?

Der schulische Teil der Ausbildung als Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in wird nicht vergütet. Für das an die schulische Ausbildung anschließende Berufspraktikum (Anerkennungspraktikum) für die staatliche Anerkennung des Berufsabschlusses wird eine Ausbildungsvergütung bezahlt.
Praktikanten und Praktikantinnen, die im Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrages für Apothekenmitarbeiter
arbeiten, erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung von € 708.

 

 

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