Musiklehrer/in

Musiklehrer/in

  •    Berufstyp: Ausbildungsberuf
  •    Ausbildungsart: Schulische Ausbildung an Berufsfachschulen (landesrechtlich geregelt)
  •    Ausbildungsdauer: 3-5 Jahre (Vollzeit/Teilzeit)
  •    Lernorte: Berufsfachschule/Musikakademie/Konservatorium und Praktikumsbetrieb

 

Was macht man in diesem Beruf?

Musiklehrer/innen erteilen musikalischen Gesamt- und Fachunterricht. Während der musikalische Gesamtunterricht die Elementarausbildung im Klassenverband umfasst, bilden Musiklehrer/innen im Fachunterricht Schüler/innen in Gruppen- oder Einzelunterricht an bestimmten Instrumenten oder im Gesang aus. Dabei prüfen, beobachten und fördern sie Schüler/innen individuell nach deren Fähigkeiten und angestrebtem Ausbildungsziel ‑ angefangen von der Qualifikation für das Laienmusizieren bis zur Vorbereitung auf das Musikstudium. Sie regen zu musikalischer Betätigung an, erarbeiten und realisieren Unterrichtskonzepte und schulen neben dem Hörvermögen auch die Fähigkeit, vom Blatt zu spielen. Darüber hinaus organisieren sie z.B. Konzerte, Wettbewerbe und Prüfungen. Administrative und organisatorische Aufgaben können ebenfalls in ihren Tätigkeitsbereich fallen.

 

Wo arbeitet man?

Beschäftigungsbetriebe:

Musiklehrer/innen finden Beschäftigung

  •     an Musikschulen
  •     an allgemeinbildenden, weiterführenden Schulen (z.B. Haupt-, Real- oder Gesamtschulen)

 

Arbeitsorte:

Musiklehrer/innen arbeiten in erster Linie

  •     in Übungsräumen
  •     in Veranstaltungsräumen und Konzertsälen

 

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  •     in Privatwohnungen der Schüler/innen
  •     im Lehrerzimmer
  •     im Arbeitszimmer zu Hause
  •     im Freien

 

Welcher Schulabschluss wird erwartet?

Für die Ausbildung wird i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Die Berufsfachschulen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus.

 

Worauf kommt es an?

Anforderungen:

  •    Musikalische Fähigkeiten (z.B. Vorspielen von einzuübenden Musikstücken)
  •     Ausgezeichnetes Gehör (z.B. Wahrnehmen von Fehlern beim Gesang oder Musizieren)
  •     Pädagogisches Geschick und mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. beim Anleiten und Motivieren der Musikschüler/innen)
  •     Einfühlungsvermögen (z.B. Schüler/innen bei Rückschlägen motivieren, mit Ängsten vor Auftritten umgehen)

 

Schulfächer:

  •     Musik (z.B. zum Vermitteln von musiktheoretischen Kenntnissen)
  •     Deutsch (z.B. beim Korrigieren von Aussprache und Artikulation bei Sängern und Sängerinnen)

 

Was verdient man in der Ausbildung?

Während der schulischen Ausbildung erhält man keine Vergütung. An manchen Schulen fallen für die Ausbildung Kosten an, z.B. Schulgeld, Aufnahme- und Prüfungsgebühren.