• Berufstyp: Ausbildungsberuf

  • Ausbildungsart: Schulische Ausbildung an Berufsfachschulen (bundesweit einheitlich geregelt)

  • Ausbildungsdauer: 2,5 Jahre

  • Lernorte: Berufsfachschule und Krankenhaus/medizinische Einrichtungen

Was macht man in diesem Beruf?

Masseure und medizinische Bademeister bzw. Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen konzipieren nach ärztlicher Diagnose oder Patientenwunsch individuelle Behandlungspläne und führen unterschiedliche Formen der physikalischen Therapie durch. Dazu zählen insbesondere Massagen, Bewegungstherapien, elektro-, thermo- und strahlentherapeutische Behandlungsformen, Hydrotherapien sowie Packungen und Inhalationen. Sie bereiten Räumlichkeiten, Hilfsmittel und Geräte für die Behandlungen vor und kontrollieren den Behandlungsablauf. Darüber hinaus dokumentieren sie die Patientendaten und rechnen die erbrachten Leistungen mit den Sozialversicherungsträgern oder den Klienten ab.

Wo arbeitet man?

Beschäftigungsbetriebe:

Masseure und medizinische Bademeister bzw. Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen finden Beschäftigung

  • in Krankenhäusern

  • in Massagepraxen

  • in Gesundheitszentren

  • in Rehabilitationskliniken

  • in Altenheimen und bei Pflegediensten

  • in Bädern, Saunen und Fitnesszentren

Arbeitsorte: 

Masseure und medizinische Bademeister bzw. Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen arbeiten in erster Linie

  • in Behandlungsräumen

  • in Krankenzimmern

  • in Baderäumen, Bädern, Dampfbädern und Saunen

  • in Büroräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • bei Patienten oder Klienten vor Ort

Welcher Schulabschluss wird erwartet?

Für die Ausbildung wird i.d.R. ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) vorausgesetzt. Die Berufsfachschulen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus.

 

Worauf kommt es an?

Anforderungen:

  • Gute körperliche Konstitution und Geschicklichkeit (z.B. für Massagen)

  • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Einstellen der Stromstärke bei hydroelektrischen Bädern)

  • Kontaktbereitschaft und Einfühlungsvermögen (z.B. für das Zugehen auf neue Patienten/Klienten, für das Eingehen auf die Bedürfnisse der Patienten)

  • Psychische Stabilität (z.B. für das Wahren der professionellen Distanz)

Schulfächer:

  • Biologie (z.B. zum Verstehen von Aufbau und Funktionsweise des Bewegungsapparates)

  • Physik/Chemie (z.B. zum Verstehen von speziellen Therapien, die auf physikalischen und chemischen Wirkungsweisen basieren)

Was verdient man in der Ausbildung?

Der schulische Teil der Ausbildung wird nicht vergütet. Für die staatliche Anerkennung als Masseur/in
und medizinische/r Bademeister/in muss im Anschluss an die schulische Ausbildung ein fachpraktischer
Abschnitt absolviert werden. Dafür erhalten die Praktikanten und Praktikantinnen in der Regel
ein Praktikumsentgelt.
Leisten sie den fachpraktischen Abschnitt in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder in Einrichtungen
von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, ab,
erhalten sie ein Praktikumsentgelt von € 1.545 im Monat.

 

 

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