Berufstyp: Ausbildungsberuf
Ausbildungsart: Schulische Ausbildung an Berufsfachschulen (landesrechtlich geregelt)
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Lernorte: Berufsfachschule und Praktikumsbetrieb
Was macht man in diesem Beruf?
Lehrer/innen für Tanz und tänzerische Gymnastik bringen Laien- wie auch Profitänzern und ‑tänzerinnen verschiedene Tanzstile bei, z.B. freien Tanz, Jazztanz, klassischen Tanz oder Folkloretanz. Sie führen tänzerische Übungen vor und leisten Hilfestellung bei zu erlernenden Schritten, Schrittfolgen und Figuren. Außerdem stellen sie Zeugnisse aus, nehmen Beurteilungen vor und Prüfungen in Zusammenarbeit mit Kommissionen aus Verbänden ab. Auch die Aus- und Weiterbildung von Tanzlehrern/Tanzlehrerinnen, Tanzsporttrainern/Tanzsporttrainerinnen, Fachübungsleitern/-leiterinnen und C- beziehungsweise B-Trainern/-Trainerinnen planen und realisieren sie. Andere Übungsleiter/innen unterstützen sie bei der Unterrichtsplanung und ‑Vorbereitung.
Wo arbeitet man?
Beschäftigungsbetriebe:
Lehrer/innen für Tanz und tänzerische Gymnastik finden Beschäftigung
an Tanzschulen
bei Gymnastik- und Tanzvereinen
in Fitnessstudios
an Volkshochschulen
Arbeitsorte:
Lehrer/innen für Tanz und tänzerische Gymnastik arbeiten in erster Linie
in Gymnastik- und Tanzräumen
in Sporthallen
Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch
auf Sportplätzen und ‑anlagen im Freien
in Unterrichtsräum
in Büros
Welcher Schulabschluss wird erwartet?
Für die Ausbildung wird i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss, ggf. in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, oder die Fachhochschulreife vorausgesetzt. Die Berufsfachschulen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus.
Worauf kommt es an?
Anforderungen:
Gute körperliche Konstitution (z.B. beim Vorführen der Übungen und Bewegungen
Pädagogische Fähigkeiten und mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. beim Anleiten und Motivieren der Tanzschüler/innen)
Einfühlungsvermögen (z.B. Erkennen der körperlichen und psychischen Grenzen einzelner Schüler/innen und entsprechendes Anpassen des Unterrichts)
Beobachtungsgenauigkeit und Aufmerksamkeit (z.B. beim Beurteilen des Lernfortschritts oder Entdecken von tänzerischen Fehlern)
Kreativität und Sinn für Ästhetik (z.B. Entwickeln von Choreografien oder einfallsreiches Gestalten des Tanzunterrichts)
Schulfächer:
Musik (z.B. beim Erkennen und Einzählen von Taktarten)
Sport (z.B. um den körperlichen Anforderungen der Ausbildung und des Berufs gerecht zu werden)
Kunst (z.B. beim Entwerfen von Choreografien)
Was verdient man in der Ausbildung?
Während der schulischen Ausbildung erhält man keine Vergütung. An manchen Schulen fallen für die Ausbildung Kosten an, z.B. Schulgeld, Aufnahme- und Prüfungsgebühren.
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