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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Nutzer

§ 1 Geltungsbereich dieser Bedingungen

1. Betreiberin des Portals www.azubi-nrw.de ist die RP Digital GmbH (nachfolgend „AZUBI NRW“).

2. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Nutzer des Portals www.azubi-nrw.de und der auf dem Portal angebotenen Leistungen. Unter Nutzern verstehen wir sowohl Ausbildungsplatzsuchende als auch Arbeitgeber (nachfolgend beide „Nutzer“).

  • Ausbildungsplatzsuchende sind Nutzer, die sich bei AZUBI NRW über offene Stellen informieren wollen, sich auf bestimmte Stellen bewerben oder sonstige Informationen zu den Themen Ausbildung, Bewerbung und Karriere suchen.
  • Unter Arbeitgebern verstehen wir alle Unternehmen, Institutionen, natürliche Personen etc., die uns mit der Erstellung von Stellenanzeigen oder sog. Employer Branding Produkten (z.B. Banner, Firmenprofile etc.) und/oder deren Schaltung beauftragen.

3. Auf die besonderen Geschäftsbedingungen für Arbeitgeber (vgl. B) wird hingewiesen. Im Zweifel gehen die besonderen Geschäftsbedingungen den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

4. Jeder Nutzer dieses Portals tritt durch seinen Besuch mit AZUBI NRW in vertragliche Beziehungen. Jede Art von Zugriff, das Abrufen, das Betrachten, das Einstellen von Daten, jede Art von Nutzung und Besuch dieser Internetadresse und der dort angebotenen Dienste sowie jede Abgabe oder Entgegennahme von Willenserklärungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

5. AZUBI NRW ist berechtigt, die vorliegenden Bedingungen jederzeit zu ändern. Wir werden die Nutzer rechtzeitig über die Änderung der geltenden Geschäftsbedingungen unterrichten. Über Änderungen werden Nutzer auf der Homepage und ggf. per E-Mail informiert. Die Änderung gilt als vom Nutzer genehmigt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsankündigung der Änderung widerspricht und/oder einen etwa bestehenden Vertrag kündigt. Im Falle des Widerspruchs des Nutzers sind wir zur Kündigung eines etwaig bestehenden Vertrages berechtigt.

§ 2 Inhalte

1. AZUBI NRW ist ein Stellenmarkt im Internet zur Zusammenführung von Arbeitgebern und Ausbildungsplatzsuchenden, insbesondere über Ausbildungsstellenangebote und deren Veröffentlichung sowie Firmenvorstellungen.

2. Das Angebot von AZUBI NRW gliedert sich in drei Bereiche:

• Ausbildungsstellenangebote

• Employer Branding Produkte wie Firmenvorstellungen

• Informationsbereiche zu den Themen Bewerbung/Ausbildung/Stellenangebote

3. Im Bereich Stellenangebote geben Arbeitgeber eine konkrete Information über eine neu zu besetzende Ausbildungsstelle und die bestehende Möglichkeit zum Abschluss eines Dienstvertrages als Ausbildungsvertrag. Ausbildungsplatzsuchende werden entweder per Link zu einer bestehenden Homepage des Stellenanbieters mit Online-Bewerbungsmöglichkeit geführt oder können sich per E-Mail bewerben. Ausbildungsplatzsuchenden wird mittels Abfragemaske mit detaillierten Selektionsmöglichkeiten die zielgenaue Ausbildungssuche ermöglicht.

4. Im Bereich Employer Branding haben Arbeitgeber die Möglichkeit, sich bzw. ihr Unternehmen darzustellen und werblich zu präsentieren, z.B. über die Schaltung von Werbebannern oder Firmenprofilen.

5. In den Informationsbereichen werden für Ausbildungsplatzsuchende sowie für Interessenten zusätzliche Informationen rund um das Thema Ausbildung, Bewerbung und Karriere angeboten sowie Informationen zum Thema Stellenausschreibungen für Arbeitgeber gegeben.

§ 3 Zahlungspflichten

AZUBI NRW bietet kostenlose und kostenpflichtige Leistungen an. Kostenpflichtig, d. h. mit Zahlungsverbindlichkeiten behaftet, sind nur die ausdrücklich als kostenpflichtig gekennzeichneten Dienstleistungen von AZUBI NRW (z.B. die Schaltung von Stellenanzeigen, Firmenprofile).

§ 4 Gewährleistungsausschluss und Bestimmtheit des Leistungsgegenstandes

1. AZUBI NRW schuldet keinen bestimmten Erfolg. Insbesondere schuldet AZUBI NRW nicht das tatsächliche Auffinden von potentiellen neuen Ausbildungsvertragspartnern, geschweige denn den Erfolg des Abschlusses von Ausbildungsverträgen.

2. AZUBI NRW schuldet auch nicht das Auffinden oder Vorhandensein der vom Nutzer gesuchten Informationen und Daten. AZUBI NRW steht nur dafür ein, dass die Internetseite grundsätzlich besteht und allgemein zugänglich ist. Ob, wie viel und mit welchem Inhalt die jeweiligen Nutzer Daten einstellen und welchen Nutzen die Nutzer hieraus ziehen ist nicht Gegenstand von Zusicherungen von AZUBI NRW.

§ 5 Urheberrechte, Rechte an Inhalten und Datenschutz

1. AZUBI NRW stehen sämtliche Urheber- und sonstige Schutzrechte bzw. die Nutzungsrechte an den Seiten des Portals, inklusive Layout, Software und bestimmten Inhalten zu.

2. Der Nutzer gewährleistet, dass alle von ihm auf AZUBI NRW veröffentlichten oder AZUBI NRW zur Veröffentlichung übergebenen eigenen Inhalte oder Teile davon frei von den Rechten Dritter sind. Mit einer etwaigen Auftragserteilung (z.B. für die Erstellung und/oder Schaltung von Anzeigen) bestätigt der Nutzer, dass er sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann. Urheberrechtshinweise und/oder Markenbezeichnungen und/oder sonstige Rechtevorbehalte in den Inhalten dürfen weder verändert noch beseitigt werden. Der Nutzer ist verpflichtet, die Anerkennung der Urheberschaft sicherzustellen.

Inhalt Strafvorschriften verletzt oder zivilrechtliche Ansprüche durch unrichtigen Inhalt oder unerlaubte Handlung ausgelöst werden und/oder Dritte in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt werden. Der Nutzer wird AZUBI NRW durch eine Verletzung dieser Vorschrift entstehende Schäden auf erstes Anfordern ersetzen.

§ 6 Haftung

1. AZUBI NRW haftet auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und soweit AZUBI NRW einen Mangel arglistig verschwiegen oder seine Abwesenheit zugesichert hat.

2. Im Übrigen haftet AZUBI NRW bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

3. Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

§ 7 Sonstiges

1. Ist der Nutzer Kaufmann i.S.d. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Düsseldorf für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen kann AZUBI NRW oder der Nutzer Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.

2. Der Nutzer stellt AZUBI NRW von sämtlichen Ansprüchen frei, die sich dadurch ergeben können, dass das Nutzungsrecht nicht wirksam eingeräumt und/oder übertragen wurde, die eingestellten Daten unter Verstoß gegen Datenschutz eingebracht wurden, das Einbringen von Daten oder deren.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

§ 8 Streitbeteiligung

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

B. Besondere Geschäftsbedingungen für Arbeitgeber

Die nachfolgenden besonderen Geschäftsbedingungen gelten für alle potentiellen Arbeitgeber, d.h. Unternehmen, Institutionen, natürliche Personen etc., die AZUBI NRW mit der Erstellung von Stellenanzeigen oder sog. Employer Branding Produkten (z.B. Banner, Firmenprofile etc.) und/oder deren Schaltung auf AZUBI NRW beauftragen. Diese besonderen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifel den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

§ 1 Vertragsschluss

Verträge zwischen Arbeitgebern und AZUBI NRW kommen zustande, wenn AZUBI NRW die mit Datum, Firmenstempel und Unterschrift versehene Annahme des Vertragsangebotes vom Arbeitgeber erhält (per Mail, per Fax, etc.) oder AZUBI NRW das Vertragsangebot des Arbeitgebers annimmt. Durch den Arbeitgeber inhaltlich veränderte Vertragsangebote von AZUBI NRW gelten als neues Angebot des Arbeitgebers, der Vertrag kommt dann erst durch explizite Annahme durch AZUBI NRW zustande. Eine Leistungserbringung gilt nicht als konkludente Annahme. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste.

§ 2 Zahlungspflichten und Zahlungsmodalitäten

1. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Stellenanzeigen aufzugeben. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten bestimmt sich nach der Dauer der Nutzung bzw. Schaltung der Anzeige. Sie bestimmen sich nach der jeweils aktuellen verbindlichen Preisliste von AZUBI NRW, die der Arbeitgeber auf Wunsch auch jederzeit zugeschickt bekommen kann.

2. Die im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung festgesetzte Vergütung wird 14 Tage nach Abschluss des Vertrages ohne Abzüge zur Zahlung fällig. AZUBI NRW behält sich das Recht vor, Vorleistung zu verlangen. Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH.

3. Erfolgt die Zahlung nach den vorgegebenen Modalitäten nicht innerhalb der Frist, so ist der Arbeitgeber zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Forderung verpflichtet. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt AZUBI NRW ausdrücklich vorbehalten. Bei Zahlungsverzug hat AZUBI NRW einen Grund zur außerordentlichen Kündigung und ist insbesondere berechtigt, die Vertragsleistungen mit sofortiger Wirkung ohne Ankündigung einzustellen.

§ 3 Schaltung von Stellenanzeigen

1. Die Verträge zur Schaltung von Stellenangeboten oder anderen Anzeigen werden auf bestimmte Zeit abgeschlossen und enden automatisch mit Zeitablauf. Eine vorherige ordentliche Kündigung ist beidseitig nicht möglich. Die außerordentliche Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt. Der Arbeitgeber entscheidet, für welchen Zeitraum er die Stellenanzeige schaltet. Soweit er nichts anderes angibt, gilt die Standardlaufzeit von 60 Tagen als vereinbart.

2. Der Kunde erhält bei Buchung des Produktes „Firmenprofil“ sowie bei Buchung von „OnlineOnly“-Aufträgen einen sog. Freigabelink zur Freischaltung des gebuchten Auftrages. Sofern der Freigabelink nicht innerhalb von 7 Werktagen vom Kunden angeklickt wird, gilt die Freigabe des Auftrages als erteilt.

3. Layoutwünsche des Arbeitgebers werden grundsätzlich berücksichtigt. Soweit bei Auftragserteilung keine konkreten Wünsche geäußert werden, wird AZUBI NRW die Stellenanzeige selbst gestalten. Texte, Logos und Grafiken werden in den jeweils vorab besprochenen Formaten entgegengenommen. AZUBI NRW behält sich vor, die zugelassenen Formate jederzeit zu ändern, zu erweitern oder zu reduzieren.

4. Auch nach Auftragserteilung sind Änderungen im Anzeigentext oder am Layout der Stellenanzeige möglich. Insoweit wird jedoch ein eigener Dienstleistungsvertrag abgeschlossen mit einer zusätzlichen Gebühr gemäß dem jeweils aktuell üblichen Stundensatz, den AZUBI NRW Dritten gegenüber berechnet. Dies gilt nicht, wenn die Leistung von AZUBI NRW mangelhaft war und AZUBI NRW dies zu vertreten hat. § 5 Ziffer 2 bleibt unberührt.

5. AZUBI NRW übernimmt für angeliefertes Datenmaterial, Anzeigentexte oder diesbezügliche Speichermedien keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, diese aufzubewahren oder an den Arbeitgeber zurückzugeben.

6. Firmen mit einem Beteiligungsverhältnis > 50% können Stellenanzeigen-Kontingente gemeinsam nutzen. Für Beteiligungsverhältnisse < 50% ist eine gemeinsame Nutzung von Stellenanzeigen-Kontingenten ausgeschlossen.

7. Eine gebührenfreie Stornierung des Auftrages ist grundsätzlich nur bis spätestens 1 Woche vor dem vereinbarten Schaltungstermin möglich. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Die Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt wird vom Verlag mit einer Stornogebühr in Höhe von € 50,- zzgl. MwSt. berechnet.

§ 4 Mängelansprüche

1. AZUBI NRW gewährleistet eine den üblichen technischen Standards entsprechende Umsetzung, der vom Arbeitgeber in Auftrag gegebenen sowie von AZUBI NRW zu erbringenden und im Internet zu veröffentlichenden Dienstleistungen.

2. Mängelansprüche bestehen weder bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit noch bei nur unerheblicher Beeinträchtigung von der Brauchbarkeit. Mängel sind unverzüglich durch den Arbeitgeber schriftlich anzuzeigen und zu rügen, spätestens 7 Tage nach Veröffentlichung im Internet. AZUBI NRW leistet eine Mängelhaftung zunächst durch Nacherfüllung im Sinne der längeren Schaltung der ggf. korrigierten Anzeige. Erst wenn diese fehlschlägt, kann der Arbeitgeber Minderung verlangen oder ein Rücktrittsrecht geltend machen.

3. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Arbeitgebers verjähren in einem Jahr, gerechnet von dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber von dem Mangel Kenntnis hatte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte Kenntnis erlangen müssen.

§ 5 Impressumspflicht, Datenschutzrecht und Haftung

1. Der jeweilige Arbeitgeber ist verantwortlich für die Nennung sämtlicher erforderlicher Angaben gem. § 5 TMG (Impressumspflicht).

2. Der Arbeitgeber trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Er stellt AZUBI NRW diesbezüglich von Ansprüchen Dritter frei.

3. Der Arbeitgeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten und entsprechende Stellenangebote nicht nur unter der Domain www.azubi-nrw.de veröffentlicht werden, sondern nach Entscheidung von AZUBI NRW auch auf den Internet-Seiten von stellenanzeigen.de oder in den Printmedien von Kooperationspartnern von AZUBI NRW, mit denen AZUBI NRW zur Förderung des Vertragszweckes zusammenarbeitet.