• Berufstyp: Ausbildungsberuf

  • Ausbildungsart: Schulische Ausbildung an Berufsfachschulen (bundesweit einheitlich geregelt)

  • Ausbildungsdauer: 3 Jahre

  • Lernorte: Berufsfachschule und Klinik

Was macht man in diesem Beruf?

Hebammen/Entbindungspfleger beraten Frauen und ihre Angehörigen hinsichtlich aller Belange einer Schwangerschaft, helfen Schwangeren bei Beschwerden und führen Kurse zur Geburtsvorbereitung durch. Sie übernehmen Vorsorgeuntersuchungen, überwachen Risikoschwangerschaften und führen komplikationslose Entbindungen selbstständig durch. Bei ärztlichen Geburtshilfemaßnahmen assistieren sie. Nach der Entbindung versorgen sie Neugeborene und Entbundene und dokumentieren die Geburt. In der Zeit bis zu acht Wochen nach der Geburt betreuen sie Mütter und ihre Neugeborenen regelmäßig und beraten in Fragen des Stillens, der Rückbildung sowie der Säuglingspflege und ‑ernährung. Weiter leiten sie Kurse zur Rückbildungsgymnastik und geben Hilfestellung bis zum Ende der Stillzeit. Als Familienhebamme bzw. ‑entbindungspfleger betreuen sie besonderen gesundheitlichen, medizinisch-sozialen oder psychosozialen Risiken ausgesetzte schwangere Frauen und Mütter mit Kindern bis zum vollendeten 1. Lebensjahr. Mit entsprechender Qualifikation können sie auch in leitenden Funktionen tätig werden.

Wo arbeitet man?

Beschäftigungsbetriebe:

Hebammen und Entbindungspfleger finden Beschäftigung in erster Linie

  • in geburtshilflichen Abteilungen von Krankenhäusern

  • in Hebammenpraxen, in Geburtshäusern

  • als freiberufliche Hebammen/Entbindungspfleger

Arbeitsorte: 

Hebammen und Entbindungspfleger arbeiten in erster Linie

  • auf Schwangeren- und Wochenstationen

  • in Kreißsälen und Entbindungsräumen

  • in Säuglingszimmern

  • in Untersuchungsräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Büro

  • in Privatwohnungen

  • in Gymnastikräumen

  • in den Räumen sozialer oder öffentlicher Einrichtungen und Institutionen

Welcher Schulabschluss wird erwartet?

Für die Ausbildung wird i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Die Berufsfachschulen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus.

Worauf kommt es an?

Anforderungen:

  • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Abnabeln des Neugeborenen, beim Reinigen der ärztlichen Bestecke, beim Dokumentieren des Geburtsverlaufs

  • Kontaktbereitschaft und Einfühlungsvermögen (z.B. beim Umgang mit den werdenden Müttern)

  • Entscheidungsfähigkeit (z.B. in Notfallsituationen während einer Geburt)

  • Psychische Stabilität (z.B. bei der Geburt von kranken Kindern oder Totgeburten)

Schulfächer:

  • Biologie (z.B. zum Verständnis biologischer Vorgänge bei Schwangerschaft und Geburt

  • Chemie (z.B. zum Verständnis der Wirkungsweise von Medikamenten)

  • Deutsch (z.B. beim Dokumentieren des Geburtsvorgangs und Aufklären der Patientinnen über die Pflege von Neugeborenen)

  • Mathematik (z.B. beim Zubereiten von Medikamenten sowie Abrechnen von Pflegeleistungen)

Was verdient man in der Ausbildung?

An Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder an Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, erhalten Auszubildende beispielsweise folgende Entgelte (monatlich brutto):

  • 1. Ausbildungsjahr: € 1.141

  • 2. Ausbildungsjahr: € 1.202

  • 3. Ausbildungsjahr: € 1.303

 

 

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