Gesundheitsaufseher/in bzw. Hygienekontrolleur/in

Gesundheitsaufseher/in bzw. Hygienekontrolleur/in

  • Berufstyp: Aus- bzw. Weiterbildungsberuf

  • Ausbildungsart: Schulische Aus- bzw. Weiterbildung an unterschiedlichen Bildungseinrichtungen (landes-rechtlich geregelt)

  • Ausbildungsdauer:Unterschiedlich, je nach Bundesland und Unterrichtsform (Vollzeit/Teilzeit)

  • Lernorte: Bildungseinrichtung und Praktikumsbetrieb

Was macht man in diesem Beruf?

Gesundheitsaufseher/innen bzw. Hygienekontrolleure und ‑kontrolleurinnen stellen die Einhaltung von Maßnahmen der Seuchenverhütung und ‑bekämpfung bzw. der Hygienevorschriften in öffentlichen, gewerblichen sowie privaten Anlagen und Einrichtungen sicher. Sie kontrollieren u.a. Betriebe des Gesundheits-, Rettungs-, Kur-, Bäder- und Bestattungswesens, Gemeinschaftsunterkünfte, Justizvollzugsanstalten, Organisationen des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie militärische Einrichtungen. Auch auf Spielplätzen und in Schulen, in Trinkwasserversorgungsanlagen und in der Abwasser- und Abfallentsorgung entnehmen sie Proben und prüfen die hygienischen Bedingungen. Weiterhin ermitteln sie bei Verstößen gegen Auflagen zur Vermeidung gesundheitsgefährdender Umweltbelastungen wie Lärm, Luft- und Wasserverschmutzung oder radioaktiver Strahlung und beraten Behörden sowie Bevölkerung.

Wo arbeitet man?

Beschäftigungsbetriebe:

Gesundheitsaufseher/innen bzw. Hygienekontrolleure und ‑kontrolleurinnen finden Beschäftigung in erster Linie

  • bei Behörden der Gesundheitsverwaltung, insbesondere in Gesundheitsämtern

Arbeitsorte:

Gesundheitsaufseher/innen bzw. Hygienekontrolleure und ‑kontrolleurinnen arbeiten in erster Linie

  • an wechselnden Arbeitsorten im Außendienst

  • in Büroräumen

Welche Vorbildung wird erwartet?

I.d.R. werden ein mittlerer Bildungsabschluss und ein ärztliches Attest gefordert.

Worauf kommt es an?

Anforderungen:

  • Sorgfalt (z.B. beim Überwachen der hygienischen Verhältnisse in Krankenhäusern

  • Beobachtungsgenauigkeit (z.B. für das Erfassen von Infektionsgefahren auf Kinderspielplätzen, in Wohnheimen)

  • Entscheidungsfähigkeit (z.B. bei Entscheidungen über Vorbeugemaßnahmen bei ansteckenden Krankheiten)

Schulfächer:

  • Biologie (z.B. beim Kennenlernen von Sachverhalten der Luft-, Boden-, Wasser- und Abwasserhygiene und ‑kontrolle)

  • Deutsch (z.B. beim Erledigen von Aufgaben im Rechts- oder Berichtswesen)

Was verdient man in der Ausbildung?

Die Teilnehmer/innen der Lehrgänge sind in der Regel Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und erhalten
eine dementsprechende Vergütung.

 

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