• Berufstyp: Ausbildungsberuf

  • Ausbildungsart: Schulische Ausbildung an Berufsfachschulen (bundesweit einheitlich geregelt)

  • Ausbildungsdauer: 3-5 Jahre (Vollzeit/Teilzeit)

  • Lernorte: Berufsfachschule und Klinik

Was macht man in diesem Beruf?

Gesundheits- und Krankenpfleger/innen pflegen und betreuen Patienten. Aufmerksam beobachten sie deren Gesundheitszustand, um Veränderungen frühzeitig feststellen zu können. Nach ärztlichen Anweisungen führen sie medizinische Behandlungen durch. Sie bereiten Patienten auf diagnostische, therapeutische oder operative Maßnahmen vor und assistieren bei Untersuchungen und operativen Eingriffen. Zudem übernehmen sie Aufgaben in der Grundpflege. Beispielsweise betten sie pflegebedürftige Patienten und helfen ihnen bei Nahrungsaufnahme und Körperpflege. Außerdem übernehmen sie Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie die Dokumentation der Pflegemaßnahmen.

Wo arbeitet man?

Beschäftigungsbetriebe:

Gesundheits- und Krankenpfleger/innen finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Krankenhäusern, Kliniken, Facharztpraxen und Gesundheitszentren

  • in Altenwohn- und ‑Pflegeheimen

  • in Einrichtungen der Kurzzeitpflege

  • bei ambulanten Pflegediensten

  • in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung

Arbeitsorte:

Gesundheits- und Krankenpfleger/innen arbeiten in erster Linie

  • in den Patientenzimmern von Krankenstationen

  • in Untersuchungs- und Behandlungsräumen

  • im Büro oder Stationszimmer

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch in Patientenwohnungen (bei ambulanter Pflege).

Welcher Schulabschluss wird erwartet?

Für die Ausbildung wird i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Die Berufsfachschulen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus.

Worauf kommt es an?

Anforderungen:

  • Einfühlungsvermögen (z.B. im Umgang mit Patienten und Angehörigen)

  • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. bei der Reinigung und Desinfizierung von Pflegeutensilien oder der Dosierung von Medikamenten nach Vorgabe)

  • Psychische Stabilität (z.B. im Umgang mit schwer kranken oder sterbenden Patienten

  • Gute körperliche Konstitution (z.B. beim Umbetten von Patienten)

  • Verschwiegenheit (z.B. im Umgang mit Patientendaten)

Schulfächer:

  • Biologie (z.B. zum Verständnis biologischer Vorgänge bei Krankheit und Heilung)

  • Chemie (z.B. zum Verständnis der Wirkungsweise von Medikamenten)

  • Physik (z.B. zum Verstehen von physikalischen Vorgängen)

  • Deutsch (z.B. zum Anfertigen von Protokollen oder bei der Erklärung der Maßnahmen gegenüber Patienten und Angehörigen)

  • Mathematik (z.B. beim Zubereiten von Medikamenten sowie Abrechnen von Pflegeleistungen)

Was verdient man in der Ausbildung?

An Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder an Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen
Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, erhalten Auszubildende beispielsweise folgende
Entgelte (monatlich brutto):

  • 1. Ausbildungsjahr: € 1.141

  • 2. Ausbildungsjahr: € 1.202

  • 3. Ausbildungsjahr: € 1.303

 

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