• Berufstyp: Ausbildungsberuf

  • Ausbildungsart: Schulische Ausbildung an Staatsinstituten für die Ausbildung von Förderlehrern (landesrechtlich geregelt)

  • Ausbildungsdauer: 3 Jahre (Vollzeit) + 2 Jahre (Vorbereitungsdienst)

  • Lernorte: Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern und Praktikum

Was macht man in diesem Beruf?

Förderlehrer/innen unterstützen den Schulunterricht als kooperative Lernbegleitung. Gemeinsam mit Klassen- und Fachlehrkräften analysieren sie den Lernstand der Schüler/innen und entwickeln Förderpläne. Dabei kann es sowohl um das Ausgleichen von Lerndefiziten gehen als auch um die gezielte Förderung besonders leistungsstarker Schüler/innen. Förderlehrer/innen können Klassenlehrer/innen beim Unterricht im Klassenverband unterstützen. Meist arbeiten sie aber mit kleinen Gruppen, gelegentlich auch mit einzelnen Schülern und Schülerinnen, und passen den Unterricht in Deutsch, Mathematik oder Deutsch als Zweitsprache jeweils individuell an. Regelmäßig informieren sie die kooperierenden Lehrkräfte über die Ergebnisse ihrer Arbeit. Darüber hinaus bieten sie ggf. auch Arbeitsgemeinschaften an, z.B. zu Themen wie Schultheater, Computer AG, Lernen lernen oder Schülerzeitung.

Wo arbeitet man?

Beschäftigungsbetriebe:

Förderlehrer/innen finden Beschäftigung an Grund, Mittel- und Förderschulen in Bayern.

Arbeitsorte: 

Förderlehrer/innen arbeiten in erster Linie

  • in Klassen, Gruppenräumen, im Lehrerzimmer

  • zu Hause (Unterrichtsvorbereitung)

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Freien (Umwelterziehung, Ausflüge)

Welche Vorbildung wird erwartet?

Vorausgesetzt wird ein mittlerer Bildungsabschluss.
Darüber hinaus wird z.B. ein Mindestalter und ggf. ein Führungszeugnis gefordert.

 

Worauf kommt es an?

Anforderungen:

  • Pädagogische Fähigkeiten (z.B. beim Anleiten und Motivieren der Schüler/innen)

  • Mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. beim Erklären von neuem Unterrichtsstoff

  • Einfühlungsvermögen (z.B. Eingehen auf Lernschwächen der Schüler/innen und Unterstützen bei schwierigen Aufgaben)

  • Beobachtungsgenauigkeit (z.B. Beobachten des Lernverhaltens und Diagnostizieren des Förderbedarfs)

  • Verantwortungsbewusstsein (z.B. Wahrnehmen der Aufsichtspflicht)

Schulfächer:

  • Deutsch (z.B. für die individualisierende Förderung im Deutschunterricht)

  • Mathematik (z.B. beim Unterrichten von Schülern mit Leistungsschwächen in Mathematik)

Was verdient man in der Ausbildung?

Der schulische Teil der Ausbildung wird nicht vergütet.
Für den an die schulische Ausbildung anschließenden Vorbereitungsdienst erhalten die angehenden Förderlehrer/innen Anwärterbezüge.
Die Anwärterbezüge bestehen aus einem Anwärtergrundbetrag und ggf. einem Familienzuschlag. Die Höhe des Anwärtergrundbetrages bemisst sich nach der Besoldungsgruppe des Eingangsamtes, das nach der Ausbildung verliehen wird. Für die Besoldungsgruppe A 9, die angehenden Förderlehrern und Förderlehrerinnen im Eingangsamt zugewiesen wird, beträgt der Anwärtergrundbetrag in Bayern € 1.214 im Monat.

 

 

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