Berufstyp: Soldatenlaufbahn
Ausbildungsart: Ausbildung im Soldatenstatus bei der Bundeswehr (geregelt durch Soldatengesetz und Soldatenlaufbahnordnung)
Ausbildungsdauer: 5,5 Jahre
Lernorte: Schulungseinrichtungen, Sanitätsakademie sowie Stabsmusikkorps der Bundeswehr, Truppe
Aufgaben und Tätigkeiten
Fachunteroffiziere im Militärmusikdienst werden als Musikunteroffiziere in den Spielmannszügen der Musikkorps der Bundeswehr eingesetzt. Sie spielen die Instrumente Spielmannspfeife oder Spielmannstrommel und begleiten das Soldatenleben mit Musik. Dem Militärmusikdienst obliegt neben der Pflege des traditionellen Zeremoniells der protokollarische Ehrendienst für Bundespräsident und Bundesregierung. Dieser ist neben Gelöbnissen, Kommandoübergaben und dem Großen Zapfenstreich das Hauptaufgabenfeld des Spielmannszuges. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr wirken Musikunteroffiziere bei Konzerten im In-und Ausland sowie bei Musikproduktionen mit. Da Musikunteroffiziere neben der musikfachlichen Ausbildung auch eine allgemeinmilitärische und sanitätsdienstliche Grundausbildung durchlaufen haben, können sie auch in diesen Bereichen eingesetzt werden.
Arbeitsbereiche und -orte
Arbeitsbereiche:
Fachunteroffiziere im Militärmusikdienst sind als Musiker/innen bei der Bundeswehr beschäftigt.
Arbeitsorte:
Fachunteroffiziere im Militärmusikdienst arbeiten z.B.:
in Proberäumen
im Freien
in Veranstaltungsräumen, z.B. Konzerthallen bzw. -sälen
in Tonstudios
Darüber hinaus arbeiten sie bei multinationalen Einsätzen
im Ausland, ggf. in Krisenregionen
Voraussetzung
Vorausgesetzt werden für die Einstellung als Unteroffizieranwärter/in im Militärmusikdienst:
ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule)
Beherrschen eines Instruments des Spielmannszuges (Spielmannspfeife oder Spielmannstrommel) und Bestehen einer musikfachlichen Eignungsprüfung beim Stabsmusikkorps der Bundeswehr
deutsche Staatsangehörigkeit; Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes; charakterliche, geistige und körperliche Eignung für die Laufbahn
Altersgrenzen (i.d.R. Mindestalter 17 Jahre, Höchstalter 29 Jahre)
Fachunteroffiziere im Militärmusikdienst müssen sich i.d.R. für eine Dienstzeit von 4 Jahren verpflichten. Bei Einstellung mit höherem Dienstgrad (z.B. aufgrund entsprechender Bildungsvoraussetzungen) ist auch eine kürzere Verpflichtungsdauer möglich.
Anforderungen
musikalische Befähigung (beim Spielen von Spielmannspfeife oder Spielmannstrommel)
medizinisches Verständnis (bei den sanitätsdienstlichen Komponenten der Ausbildung)
Disziplin und Teamfähigkeit (z.B. bei der musikalischen Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und anderen Soldaten und Soldatinnen im Spielmannszug)
körperliche und sportliche Leistungsfähigkeit (z.B. bei langem Stehen im Freien unter Witterungseinfluss im Rahmen des protokollarischen Ehrendienstes, bei militärischen Übungen)
Ausbildungsvergütung
Unteroffizieranwärter/innen erhalten ihrem Dienstgrad entsprechend Bezüge.
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