Berufstyp: Ausbildungsberuf für besondere Personengruppen
Ausbildungsart: Duale Berufsausbildung, geregelt nach Kammerregelungen gemäß §66 Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§42m Handwerksordnung (HwO)
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Lernorte: Betrieb und Berufsschule oder Einrichtung der beruflichen Rehabilitation
Was macht man in diesem Beruf?
Fachpraktiker/innen für personenbezogene Dienstleistungen betreuen und unterstützen z.B. ältere und pflegebedürftige Menschen im Alltag. Sie waschen beispielsweise die Wäsche, kaufen ein und sorgen dafür, dass genug Vorräte an Lebensmitteln vorhanden sind. Sie bereiten auch das Essen zu und servieren es. Wenn nötig, leisten sie zudem Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Darüber hinaus unterstützen Fachpraktiker/innen für personenbezogene Dienstleistungen hilfsbedürftige Menschen beim Waschen und bei der Körperpflege. Außerdem kontrollieren sie Werte wie z.B. den Puls, die Temperatur und das Körpergewicht. Häufig begleiten sie zu betreuende Menschen auch bei Spaziergängen oder organisieren Beschäftigungsangebote wie Spielenachmittage.
Wo arbeitet man?
Beschäftigungsbetriebe:
Wohn- oder Pflegeheime
Privathaushalte
Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation
Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und der Jugendhilfe
Arbeitsorte:
Patientenzimmer
Großküchen, Wasch- und Geräteräume
Räume in Privatwohnungen
Spiel, Ess-, Schlaf- und Aufenthaltsräume
Was ist wichtig?
Anforderungen:
Gute körperliche Konstitution (z.B. bei Reinigungsarbeiten)
Kontaktbereitschaft und Einfühlungsvermögen (z.B. beim Umgang mit Patienten)
Handgeschick (z.B. beim Schneiden von Gemüse)
Schulfächer:
Mathematik (z.B. beim Planen von Einkäufen und Umrechnen vorgegebener Mengenangaben)
Deutsch (z.B. für die Verständigung mit Pflegebedürftigen)
Was Voraussetzungen braucht man für die Ausbildung?
Die Ausbildung zum Fachpraktiker bzw. zur Fachpraktikerin für personenbezogene Dienstleistungen kann man auch ohne Schulabschluss beginnen.
Die Agentur für Arbeit stellt fest, wer sich dafür eignet.
Was lernt man in der Ausbildung?
Die Auszubildenden lernen beispielsweise:
wie man einfache Speisen, Getränke und Gebäcke herstellt
wie man Räume, Materialien und Textilien reinigt und pflegt
was bei der Warenannahme, -Lagerung und -kontrolle zu beachten ist
wie man Gespräche führt und was z.B. im Kontakt mit Gästen, Besuchern und Angehörigen wichtig ist
wie man kulturelle Besonderheiten beachtet, insbesondere bei der Verpflegung
wie man z.B. Puls, Temperatur oder das Körpergewicht kontrolliert und dokumentiert
wie man Hautreinigungs- und Pflegemittel auswählt und nach Behandlungsplan anwendet
wie man Hilfe leistet, z.B. beim Essen, An- und Auskleiden, Aufstehen und Zubettgehen
wie man Hilfsmittel wie Rollstuhl, Brillen und Hörgeräte reinigt und bereitstellt
wie man respektvoll mit kranken, alten und pflegebedürftigen Menschen umgeht
Du bist auf der Suche nach einer Ausbildung?
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