Fachpraktiker/in für personenbezogene Dienstleistungen

Fachpraktiker/in für personenbezogene Dienstleistungen

  • Berufstyp: Ausbildungsberuf für besondere Personengruppen

  • Ausbildungsart: Duale Berufsausbildung, geregelt nach Kammerregelungen gemäß §66 Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§42m Handwerksordnung (HwO)

  • Ausbildungsdauer:  3  Jahre

  • Lernorte: Betrieb und Berufsschule oder Einrichtung der beruflichen Rehabilitation

Was macht man in diesem Beruf?

Fachpraktiker/innen für personenbezogene Dienstleistungen betreuen und unterstützen z.B. ältere und pflegebedürftige Menschen im Alltag. Sie waschen beispielsweise die Wäsche, kaufen ein und sorgen dafür, dass genug Vorräte an Lebensmitteln vorhanden sind. Sie bereiten auch das Essen zu und servieren es. Wenn nötig, leisten sie zudem Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Darüber hinaus unterstützen Fachpraktiker/innen für personenbezogene Dienstleistungen hilfsbedürftige Menschen beim Waschen und bei der Körperpflege. Außerdem kontrollieren sie Werte wie z.B. den Puls, die Temperatur und das Körpergewicht. Häufig begleiten sie zu betreuende Menschen auch bei Spaziergängen oder organisieren Beschäftigungsangebote wie Spielenachmittage.

Wo arbeitet man?

Beschäftigungsbetriebe:

  • Wohn- oder Pflegeheime

  • Privathaushalte

  • Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation

  • Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und der Jugendhilfe

Arbeitsorte: 

  • Patientenzimmer

  • Großküchen, Wasch- und Geräteräume

  • Räume in Privatwohnungen

  • Spiel, Ess-, Schlaf- und Aufenthaltsräume

Was ist wichtig?

Anforderungen:

  • Gute körperliche Konstitution (z.B. bei Reinigungsarbeiten)

  • Kontaktbereitschaft und Einfühlungsvermögen (z.B. beim Umgang mit Patienten)

  • Handgeschick (z.B. beim Schneiden von Gemüse)

    Schulfächer:

  • Mathematik (z.B. beim Planen von Einkäufen und Umrechnen vorgegebener Mengenangaben)

  • Deutsch (z.B. für die Verständigung mit Pflegebedürftigen)

    Was Voraussetzungen braucht man für die  Ausbildung?

    Die Ausbildung zum Fachpraktiker bzw. zur Fachpraktikerin für personenbezogene Dienstleistungen kann man auch ohne Schulabschluss beginnen.

    Die Agentur für Arbeit stellt fest, wer sich dafür eignet.

     Was lernt man in der Ausbildung?

    Die Auszubildenden lernen beispielsweise:

  • wie man einfache Speisen, Getränke und Gebäcke herstellt

  • wie man Räume, Materialien und Textilien reinigt und pflegt

  • was bei der Warenannahme, -Lagerung und -kontrolle zu beachten ist

  • wie man Gespräche führt und was z.B. im Kontakt mit Gästen, Besuchern und Angehörigen wichtig ist

  • wie man kulturelle Besonderheiten beachtet, insbesondere bei der Verpflegung

  • wie man z.B. Puls, Temperatur oder das Körpergewicht kontrolliert und dokumentiert

  • wie man Hautreinigungs- und Pflegemittel auswählt und nach Behandlungsplan anwendet

  • wie man Hilfe leistet, z.B. beim Essen, An- und Auskleiden, Aufstehen und Zubettgehen

  • wie man Hilfsmittel wie Rollstuhl, Brillen und Hörgeräte reinigt und bereitstellt

  • wie man respektvoll mit kranken, alten und pflegebedürftigen Menschen umgeht

 

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