Berufstyp: Ausbildungsberuf für besondere Personengruppen
Ausbildungsart: Duale Berufsausbildung, geregelt nach Kammerregel gemäß §66 Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§42m Handwerksordnung (HwO)
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Lernorte: Betrieb und Berufsschule oder Einrichtung der beruflichen Rehabilitation
Was macht man in diesem Beruf?
Fachpraktiker/innen für Friseur empfangen und betreuen Kunden und informieren sie über die angebotenen Friseur- und Kosmetikdienstleistungen, wie z.B. die Haar- und Kopfhautpflege.
Fachpraktiker/innen für Friseur schneiden die Haare ihrer Kunden und nehmen die Gestaltung und Umformung vor. Auch die Färbung von Haaren nehmen sie vor. Die verwendeten Geräte reinigen und pflegen sie.
Außerdem tragen sie Make-up auf und gestalten die Nägel ihrer Kunden.
Wo arbeitet man?
Beschäftigungsbetriebe:
Fachbetriebe des Friseurhandwerks
Arbeitsorte:
Friseursalons
Verkaufsräume
Was ist wichtig?
Anforderungen:
Geschicklichkeit (z.B. beim Gestalten von Frisuren)
Gute körperliche Konstitution (viele Tätigkeiten im Stehen, z.B. Haare waschen, Färbemittel auftragen)
Kommunikationsfähigkeit und Kundenorientierung (z.B. bei Beratungs- und Verkaufsgesprächen)
Schulfächer:
Werken/Technik (z.B. beim Haareschneiden unterschiedliche Scheren verwenden)
Deutsch (z.B. zum Führen von Verkaufsgesprächen)
Kunst (z.B. zum Gestalten von Frisuren, beim Auftragen von Make-up)
Welche Voraussetzungen braucht man für die Ausbildung?
Die Ausbildung zum Fachpraktiker beziehungsweise zur Fachpraktiker/in für Friseur kann man auch ohne Schulabschluss beginnen.
Die Agentur für Arbeit stellt fest, wer sich dafür eignet.
Was lernt man in der Ausbildung?
Die Auszubildenden lernen beispielsweise:
wie man Kunden über Friseur- und Kosmetikdienstleistungen informiert
wie man Haarreinigungs- und -pflegemittel dosiert und einsetzt
welche Schneidetechniken es gibt und wie man Haarschnitte durchführt
wie man Frisuren gestaltet und umformt
wie man Haare färbt
wie man Make-up aufträgt
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