• Berufstyp: Ausbildungsberuf für besondere Personengruppen

  • Ausbildungsart: Duale Berufsausbildung, geregelt nach Kammerregelungen gemäß §66 Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§42m Handwerksordnung (HwO)

  • Ausbildungsdauer:  2  Jahre

  • Lernorte: Betrieb und Berufsschule oder Einrichtung der beruflichen Rehabilitation

Was macht man in diesem Beruf?

Fachpraktiker/innen für Service in sozialen Einrichtungen unterstützen das Fachpersonal (z.B. in Senioren- und Pflegeheimen) bei der Betreuung hilfs- und pflegebedürftiger Menschen. Sie unterhalten sich mit ihnen, begleiten sie zum Arzt oder erledigen Einkäufe und Besorgungen. Außerdem motivieren sie die zu betreuenden Menschen zu Freizeitaktivitäten. Sie malen, basteln und singen mit ihnen, lesen ihnen vor oder spielen Brett- und Kartenspiele mit ihnen. Darüber hinaus bereiten Fachpraktiker/innen für Service in sozialen Einrichtungen einfache Speisen und Getränke zu, servieren diese und säubern das Geschirr. Sie dekorieren die Tische, decken sie ein und räumen sie ab. Außerdem pflegen und reinigen sie die verschiedenen Räumlichkeiten.

Wo arbeitet man?

Beschäftigungsbetriebe:

  • in Einrichtungen für alte Menschen oder Menschen mit Behinderung (z.B. Seniorenoder Pflegeheime)

  • in Krankenhäusern

Arbeitsorte: 

  • in den Räumen der zu betreuenden Personen

  • in Gruppen- und Gemeinschaftsräumen

  • im Speiseraum

  • in der Küche und in Funktionsräumen

Was ist wichtig?

Anforderungen:

  • Kontaktfreude, Einfühlungsvermögen und Serviceorientierung (z.B. beim Umgang mit den zu betreuenden Menschen)

  • Gute körperliche Konstitution (viele Tätigkeiten im Stehen und Gehen, z.B. bei Reinigungsarbeiten)

  • Handgeschick (z.B. beim Schneiden von Lebensmitteln)

    Schulfächer:

  • Deutsch (z.B. bei der Verständigung mit den zu betreuenden Menschen)

  • Mathematik (z.B. beim Planen von Einkäufen und beim Umrechnen von Mengenangaben bei Kochrezepten)

    Was Voraussetzungen braucht man für die  Ausbildung?

    Die Ausbildung zum Fachpraktiker bzw. zur Fachpraktikerin für Service in sozialen Einrichtungen kann man auch ohne Schulabschluss beginnen.

    Die Agentur für Arbeit stellt fest, wer sich dafür eignet.

     Was lernt man in der Ausbildung?

    Die Auszubildenden lernen beispielsweise:

  • wie man Lebensmittel vorbereitet und verarbeitet

  • was Speisen angerichtet, portioniert und ausgegeben werden

  • wie man Tische eindeckt und abräumt

  • wie man Reinigungs- und Pflegemaßnahmen durchführt

  • wie Textilien geglättet, gelegt und gelagert werden

  • wie man Maschinen, Geräte, Gebrauchsgüter und Mobilitätshilfen einsetzt, reinigt und pflegt

  • wie man Anforderungen und Aufgaben einer Tätigkeit im Dienstleistungssektor erkennt und umsetzt

  • wie Erwartungen und Wünsche der zu betreuenden Menschen berücksichtigt werden

  • wie man Reklamationen, Kritik und Anregungen entgegennimmt und weiterleitet

  • wie Kaufbelege geprüft und zur Bearbeitung weitergeleitet werden

  • wie man Gespräche situationsgerecht und personenoder zielgruppenorientiert führt

 

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