• Berufstyp: Aus- bzw. Weiterbildungsberuf

  • Ausbildungsart: Schulische Aus- bzw. Weiterbildung an Fachschulen (landesrechtlich geregelt)

  • Ausbildungsdauer: 3-5 Jahre (Vollzeit/Teilzeit)

  • Lernorte: Fachschule und Praktikumsbetrieb

Was macht man in diesem Beruf?

Erzieher/innen für Jugend- und Heimerziehung sind für die umfassende Versorgung und pädagogische Förderung von Kindern und Jugendlichen z.B. in Kinder- und Jugendheimen verantwortlich. Da sie für die Kinder und Jugendlichen wichtige Bezugspersonen darstellen und soweit wie möglich die Elternrolle übernehmen, achten sie auf die schulische oder berufliche Entwicklung sowie persönliche Entfaltung der Kinder und Jugendlichen. Außerdem sorgen sie für Körperpflege, Essen und Bekleidung, regen zu Freizeitbeschäftigungen an und organisieren Ferienaufenthalte. Als Grundlage für ihre erzieherische oder förderpädagogische Arbeit beobachten und analysieren sie das Verhalten der Kin-der und Jugendlichen genau. Sie arbeiten Erziehungs- und Hilfepläne aus, führen Einzel- und Gruppengespräche, unter anderem zur Konfliktbewältigung, und kooperieren mit Schulen, Ausbildungsstätten und Eltern. Die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen dokumentieren sie in Berichten.

Wo arbeitet man?

Beschäftigungsbetriebe:

Erzieher/innen für Jugend- und Heimerziehung finden Beschäftigung

  • in Kinder-, Jugendwohn- und Erziehungsheimen

  • in Jugend- und Familienberatungsstellen

  • in Tagesstätten für Menschen mit Behinderung

  • in Internaten, Sonder- und Gesamtschulen

Arbeitsorte:

Erzieher/innen für Jugend- und Heimerziehung arbeiten in erster Linie

  • in Spiel-, Ess-, Schlaf- und Aufenthaltsräumen

  • in Klassenzimmern und Gymnastikräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Freien

  • in Besprechungsräumen

  • in Büros

Welcher Schulabschluss wird erwartet?

Für die Aus- bzw. Weiterbildung werden i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss und eine abgeschlossene einschlägige Ausbildung vorausgesetzt.

Worauf kommt es an?

Anforderungen:

  • Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Beaufsichtigen von Kindern auf einem Klettergerüst)

  • Einfühlungsvermögen und Konfliktfähigkeit (z.B. im Umgang mit traurigen oder verhaltensauffälligen Kindern oder Jugendlichen)

  • Kommunikationsfähigkeit (z.B. bei Gesprächen mit Kindern, Jugendlichen und Erziehungsberechtigten, Teambesprechungen)

  • Psychische Stabilität (z.B. für das Wahren einer professionellen Distanz)

  • Beobachtungsgenauigkeit (z.B. bei der Beobachtung des Verhaltens und Befindens der Kinder und Jugendlichen)

Schulfächer:

  • Deutsch (z.B. um Kindern und Jugendlichen erste Lese- und Schreibkenntnisse zu vermitteln, bei der Sprach- und Sprecherziehung mitzuwirken oder bei Hausarbeiten zu unterstützen)

  • Kunst (z.B. beim Anleiten der Kinder und Jugendlichen zu kreativer Betätigung)

  • Musik (z.B. beim Singen und Musizieren mit den Kindern und Jugendlichen)

Was verdient man in der Ausbildung?

Während der schulischen Aus- bzw. Weiterbildung erhält man keine Vergütung. An manchen Schulen fallen für die Aus- bzw. Weiterbildung Kosten an, z.B. Schulgeld, Aufnahme- und Prüfungsgebühren. Die Praktikumsphasen während der schulischen Aus- bzw. Weiterbildung werden ggf. vergütet. Das für die staatliche Anerkennung erforderliche Berufspraktikum wird mit einem Praktikumsentgelt vergütet; dieses beträgt in kommunalen Einrichtungen € 1.602 pro Monat.

 

 

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