Gehalt in der Ausbildung – Wissenswertes zur Azubi-Vergütung

Gehalt in der Ausbildung – Wissenswertes zur Azubi-Vergütung

Mit Beginn der Ausbildung verdienst du nun endlich dein eigenes Geld. Vorbei die Zeiten, als du bei deinen Eltern um Taschengeld betteln oder dich mit Gelegenheitsjobs über Wasser halten musstest. Doch nicht alle Azubis verdienen gleich viel. Die Ausbildungsvergütung unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb und von Branche zu Branche.

Was ist eine Ausbildungsvergütung?

Während einer dualen Ausbildung (Schule und Betrieb) bekommst du eine sogenannte Ausbildungsvergütung gezahlt als Gegenleistung für deine erbrachte Arbeit. Ähnlich wie beim Gehalt bekommst du dafür einen fixen Betrag im Monat. Dieser kann auch unter der Mindestlohngrenze liegen, denn Azubis sind von der Mindestlohnregelung ausgeschlossen. Begründet wird das damit, dass sich Auszubildende nicht in einem Arbeits-, sondern in einem Bildungsverhältnis befinden. Dafür genießen sie Vorteile bei Steuern und Sozialabgaben.
Die Höhe deiner Ausbildungsvergütung hängt unter anderem davon ab, in welcher Branche du ausgebildet wirst. Und ob es einen Tarifvertrag gibt, an den dein Ausbildungsbetrieb gebunden ist. Teilweise werden nämlich je nach Bundesland unterschiedliche Tarifverträge ausgehandelt. Azubis im Kfz-Handwerk verdienen in Nordrhein-Westfalen anders als in Bayern. Manche Tarifverträge gelten aber auch bundesweit. Das trifft zum Beispiel auf Azubis im öffentlichem Dienst auf Bundesebene zu. Grundsätzlich kann man sagen, dass Azubis im Bereich der Industrie- und Handelskammern (IHK) am meisten verdienen. Unterschiede gibt es auch zwischen den alten und den neuen Bundesländern sowie zwischen den Ausbildungsjahren. Im zweiten Ausbildungsjahr verdienst du mehr als im ersten und so weiter.
Die Ausbildungsvergütung muss laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) „angemessen“ sein. Ist dein Ausbildungsbetrieb nicht an einen Tarifvertrag gebunden oder hat den Tarifvertrag freiwillig übernommen, dann musst du trotzdem mindestens 80 Prozent der tariflich vereinbarten Vergütung bekommen. Laut § 17 des Berufsausbildungsgesetzes darf der Ausbildungsbetrieb einen Teil deiner Ausbildungsvergütung aber auch als Sachleistung abrechnen. Das gilt zum Beispiel für Kost und Logis, wenn er dir Wohnung und Essen stellt.

Wie viel verdiene ich als Auszubildender?

Seit mehr als 40 Jahren beobachtet und analysiert das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) die Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen. Hierzu wurde eine Datenbank Ausbildungsvergütungen (www.bibb.de/de/12209.php) aufgebaut, die es ermöglicht, die durchschnittlichen Vergütungen für nahezu alle quantitativ bedeutenden Ausbildungsberufe jährlich auf aktuellem Stand (Stichtag: 1. Oktober) zu ermitteln. 2018 lag die durchschnittliche Ausbildungsvergütung im Westen bei 913 Euro, im Osten bei 859 Euro im Monat.

In welchen Berufen verdiene ich besonders gut?

Aus der Studie des BIBB geht hervor, in welchen Berufen Auszubildende besonders gut verdienen. Das sind zum Beispiel (Durchschnitt aller Ausbildungsjahre pro Monat):

  • Beton- und Stahlbetonbauer/-in: 1175 Euro (West) / 975 Euro (Ost)

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/-in: 1175 Euro (West) / 975 Euro (Ost)

  • Gleisbauer/- in: 1175 Euro (West) / 974 Euro (Ost)

  • Kanalbauer/-in: 1175 Euro (West) / 975 Euro (Ost)

  • Maurerin/Maurer: 1057 Euro (West) / 975 Euro (Ost)

  • Mechatroniker/-in: 1091 Euro (West) / 1070 Euro (Ost)

  • Stuckateur/-in: 1175 Euro (West) /975 Euro (Ost)

  • Zimmerer: 1175 Euro (West) / 975 Euro (Ost)

Und in welchen Berufen verdient man wenig?

Während Maurer-Azubis in den westdeutschen Bundesländern mit rund 1000 Euro monatlich rechnen können, verdienen beispielsweise Friseure in den ostdeutschen Bundesländern nur einen Bruchteil davon. Dies sind Berufe, in denen du vergleichsweise wenig verdienst (Durchschnitt aller Ausbildungsberufe pro Monat):

  • Bäcker/-in: 678 Euro (West) / 678 Euro (Ost)

  • Bodenleger: 617 Euro (West) / 617 Euro (Ost)

  • Florist/-in: 622 Euro (West) / 587 Euro (Ost)

  • Friseur/-in: 606 Euro (West) / 387 Euro (Ost)

  • Parkettleger/-in: 617 Euro (West) / 617 Euro (Ost)

  • Raumausstatter/-in: 580 Euro (West) / 560 Euro (Ost)

  • Schornsteinfeger/-in: 518 Euro (West) / 518 Euro (Ost)

  • Winzer: 597 Euro (West) / gibt es nicht im Osten

Sollte ich meine Ausbildung nach dem Gehalt aussuchen?

Sich für eine Ausbildungsstelle nur wegen des Gehalts zu entscheiden, ist nicht zu empfehlen. Immerhin wirst du den Ausbildungsberuf wahrscheinlich noch viele Jahre ausüben. Deshalb ist es wichtiger, dass du mit deinem Beruf zufrieden bist, nette Kollegen hast und die Bezahlung angemessen ist. Falls du allerdings zwischen zwei Berufen schwankst, kann das Gehalt das Zünglein an der Waage sein.

Was bleibt von der Ausbildungsvergütung übrig?

Brutto oder netto – das ist hier die Frage. Bei der Ausbildungsvergütung kommt es nicht so sehr darauf an, wie viel du brutto verdienst, sondern, was am Ende, also netto, bei dir ankommt. Der Begriff brutto leitet sich von dem lateinischen Wort „brutus“ ab und bedeutet so viel wie gesamt. Spricht man vom Brutto-Gehalt, ist damit das Gesamtgehalt gemeint, das du von deinem Arbeitgeber überwiesen bekommst – steuerliche Abzüge und Sozialversicherungsbeiträge ausgenommen. Der Arbeitgeber führt diesen Teil des Gehaltes automatisch ab. Das Netto-Gehalt meint das Gehalt nach den Abzügen. Netto entstammt dem Italienischen und heißt so viel wie rein.

Wie wird das Azubi-Gehalt versteuert?

Steuern – darunter fallen Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach deiner Steuerklasse. Bist du ledig und hast keine Kinder, landest du in der Steuerklasse I. Lohnsteuerzahlungen fallen erst bei einem Lohn ab 950 Euro an. Das ist in der Regel erst ab dem zweiten oder dritten Ausbildungsjahr der Fall.
Gehörst du einer Konfession an (bist du zum Beispiel katholisch oder evangelisch), musst du Steuern an die Kirche zahlen. In Nordrhein-Westfalen sind das neun Prozent von der Lohnsteuer. Wenn du keiner Konfession angehörst, brauchst du auch keine Kirchensteuer zu bezahlen.
Den Solidaritätszuschlag musst du nur dann bezahlen, wenn dein Bruttogehalt über 972 Euro liegt. Er beträgt 5,5 Prozent von der zu zahlenden Lohnsteuer. Zahlst du keine Lohnsteuer, zahlst du auch keinen „Soli“-Beitrag.

Sozialabgaben

Darunter fallen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die dich im Krankheitsfall, bei Pflegebedürftigkeit oder Arbeitslosigkeit schützen. Die Kosten für die Sozialabgaben teilst du dir mit deinem Arbeitgeber. Dein Anteil beträgt etwa 20 Prozent deiner Ausbildungsvergütung. Verdienst du weniger als 325 Euro im Monat, übernimmt der Ausbildungsbetrieb die Abgaben. Dann fallen weder Steuern noch Sozialabgaben an. Für diesen gilt: Bruttogehalt = Nettogehalt.
Als Azubi musst du in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Im Krankheitsfall übernimmt sie die Kosten. Warst du bisher bei deinen Eltern familienversichert, musst du dich mit dem Beginn deiner Ausbildung selbst versichern. Dafür hast du ab Beginn der Ausbildung zwei Wochen Zeit. Mit der Arbeitslosenversicherung wird das finanzielle Risiko einer möglichen Arbeitslosigkeit gemildert. Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht erst, wenn du mindestens zwölf Monate lang beschäftigt warst.

Kann das Azubi-Gehalt aufgestockt werden?

Zusätzlich zu deiner monatlichen Ausbildungsvergütung kannst du weitere Zahlungen von deinem Ausbildungsbetrieb erhalten. Diese sind allerdings freiwillig, das heißt, du hast keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Es sei denn, sie stehen im Tarifvertrag. Dazu gehört zum Beispiel das Weihnachtsgeld. Die Höhe kann ein fester Betrag oder ein gewisser Anteil deiner Monatsvergütung sein. Urlaubsgeld wird in der Regel einmal im Jahr gezahlt (meist vor der Ferienzeit im Sommer oder anteilig je genommenen Urlaubstag). Viele Auszubildende erhalten von ihrem Arbeitgeber zusätzlich vermögenswirksame Leistungen. Dabei handelt es sich um eine Sparzulage, die für ein Sparprodukt deiner Wahl genutzt werden kann. Dein Arbeitgeber kann die Beiträge ganz oder anteilig übernehmen. Bei bestimmten Anlageformen zahlt der Staat außerdem eine Arbeitnehmersparzulage oder eine Wohnungsbauprämie. Außerdem können vermögenswirksame Leistungen für die betriebliche Altersvorsorge verwendet werden.

Wenn meine Ausbildungsvergütung nicht reicht

Auch Azubis haben Anspruch auf finanzielle Hilfe – ähnlich wie Studierende. Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) fördert sowohl betriebliche als auch außerbetriebliche Ausbildungen in anerkannten Ausbildungsberufen und springt für die komplette Dauer deiner Lehre ein. Eine BAB steht dir dann zu, wenn du eine duale Berufsausbildung machst und die Vergütung nicht für Lebensunterhalt, Essen oder Fahrtkosten reicht. Die Berufsausbildungsbeihilfe wird generell bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt.
Wie viel BAB dir zusteht hängt davon ab, wie hoch deine Ausbildungsvergütung ist und wie hoch das Einkommen deiner Eltern bzw. deines Partners ist, falls du verheiratet bist oder in einer Lebensgemeinschaft lebst. Es gibt noch ein paar Bedingungen, die an die BAB geknüpft sind:

  • du brauchst einen Ausbildungsvertrag

  • es handelt sich um deine erste Berufsausbildung

  • du musst deutsche/r Staatsbürger/-in sein (sonst gelten Sonderregelungen)

  • du musst in deiner eigenen Wohnung wohnen.

Steht mir als Azubi Wohngeld zu?

Bevor du Wohngeld beantragen kannst, musst du einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gestellt haben. Wohngeld bekommst du nämlich nur, wenn der Antrag auf BAB abgelehnt wurde, zum Beispiel, weil dies schon deine zweite Ausbildung ist. Den entsprechenden Antrag auf Wohngeld musst du dann bei der Wohngeldstelle in der Stadt stellen, in der auch deine Wohnung liegt.

Müssen mich meine Eltern unterstützen?

Wenn du keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung hast, weil deine Eltern zu viel verdienen, müssen sie dich finanziell unterstützen. Falls du unter 25 Jahre alt bist, steht dir außerdem das Kindergeld zu, sofern du nicht mehr zu Hause wohnst. Sollten sich deine Eltern weigern, dir das Kindergeld auszuzahlen, kannst du bei der zuständigen Kindergeldstelle einen entsprechenden Antrag stellen, damit das Geld direkt auf deinem Konto landet.

Steht mir Schüler-Bafög zu?

Machst du eine schulische Ausbildung, steht dir in der Regel keine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu. Um dennoch finanzielle Unterstützung zu erhalten, kannst du Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG genannt, beantragen. Der Höchstsatz liegt bei 590 Euro im Monat und muss nicht zurückgezahlt werden. Jede BAföG-Förderung wird individuell berechnet. Dabei werden dein eigenes Einkommen sowie das Einkommen deiner Eltern oder deines Partners/deiner Partnerin angerechnet. Einen Antrag auf BAföG musst du beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung in deiner Stadt einreichen. Hier wird dir auch erklärt, welche weiteren Formulare du benötigst.

Wann wird das Azubi-Gehalt überwiesen?

Die Ausbildungsvergütung muss dir vor Ablauf des Monats gezahlt werden, dies ist in § 18 des Berufsbildungsgesetzes festgelegt: „Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.“ Sollte das Geld nicht pünktlich auf deinem Konto landen, empfiehlt es sich, deinem Ausbildungsbetrieb eine schriftliche Geltendmachung vorzulegen. Andernfalls kann es vorkommen, dass du deinen Rechtsanspruch auf die Zahlung verlierst.