• Berufstyp: Anerkannter Ausbildungsberuf

  • Ausbildungsart: Duale Ausbildung im Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung)

  • Ausbildungsdauer: 3 Jahre

  • Lernorte: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)

Was macht man in diesem Beruf?

Raumausstatter/innen gestalten Wohn- und Geschäftsräume und beraten hinsichtlich der Gestaltung und Materialwahl. Sie planen die Raumausstattung nach den Wünschen des Kunden und bereiten diese vor. Sie ermitteln Kosten und besorgen nach Auftragsabschluss die benötigten Materialien, mit denen sie die Räumlichkeiten gestalten. Sie bereiten die Untergründe vor, verlegen Bodenbeläge, klei-den Wände und Decken mit Stoffen und Tapeten aus, montieren Sicht- und Sonnenschutzanlagen und dekorieren die Räume. Darüber hinaus beziehen sie Polstermöbel neu und führen erforderliche Reparaturen durch.

Wo arbeitet man?

Beschäftigungsbetriebe:

Raumausstatter/innen finden Beschäftigung

  • in Fachbetrieben des Raumausstatterhandwerks

  • in handwerklichen Polsterwerkstätten

  • in Raumausstattungsateliers

Arbeitsorte: 

Raumausstatter/innen arbeiten in erster Linie

  • in Verkaufsräumen

  • in Werkstätten

  • in Wohn- und Geschäftsräumen von Kunden

Welcher Schulabschluss wird erwartet?

Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Betriebe überwiegend Auszubildende mit
mittlerem Bildungsabschluss ein.

Worauf kommt es an?

Anforderungen:

  • Handwerkliches Geschick (z.B. beim Montieren von Sonnenschutz oder Bepolstern von Sesseln und Sofas)

  • Zeichnerische Fähigkeiten und räumliches Vorstellungsvermögen (z.B. beim Anfertigen von Entwurfsskizzen und Arbeiten nach Plänen und Zeichnungen)

  • Kreativität und Sinn für Ästhetik (z.B. Entwickeln und Umsetzen von Ideen zur Gestaltung und Einrichtung von Räumen)

  • Kunden- und Serviceorientierung (z.B. Berücksichtigen von Kundenwünschen beim Planen der Raumausstattung)

Schulfächer:

  • Mathematik (z.B. für das Berechnen von Materialmengen, das Durchführen von Messungen sowie die Erstellung von Leistungs- und Abrechnungsunterlagen)

  • Kunst (z.B. beim Ausführen von gestalterischen Arbeiten)

  • Werken/Technik (z.B. beim Gestalten von Bodenbelägen, Beziehen von Polstermöbeln sowie
    Montieren und Drapieren von Raumdekorationen; technisches Zeichnen)

Was verdient man in der Ausbildung?

Beispielhafte Ausbildungsvergütungen pro Monat:

  • 1. Ausbildungsjahr: € 480

  • 2. Ausbildungsjahr: € 550

  • 3. Ausbildungsjahr: € 650

 

 

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